Allgemeine Geschäftsbedingungen

Global Climate Changer GmbH | Global Climate Changer Geschäftsbedingungen

September 2021

  1. ALLGEMEINES | GELTUNGSBEREICH
    1. Diese Global Climate Changer Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der Global Climate Changer GmbH, Blumenstraße 43, 10243 Berlin („Global Changer“) und Kunden von Global Changer, die Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind („Kunde(n)“) und denen Global Changer Zugang zu ihren Diensten gewährt. 
    2. Diese Bedingungen gelten für jedes Bestelldokument bzw. jeden Bestellvorgang, der online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt wird und in dem auf diese Bedingungen verwiesen wird (jeweils die „Bestellung“). Jede Bestellung bezieht diese Bedingungen mit ein und stellt einen separaten Vertrag hinsichtlich der nach dieser Bestellung zu erbringenden Dienste (wie im Folgenden definiert) dar (der „Leistungsvertrag“).
    3. Diese Bedingungen gelten ebenso als Rahmenvereinbarung für zukünftige Verträge zwischen Global Changer und dem Kunden, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch Global Changer bedarf. Diese Bedingungen gelten spätestens dann als von dem Kunden bestätigt, wenn Global Changer die Leistungen erbringt.
    4. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil des Leistungsvertrages, soweit Global Changer ihnen schriftlich zugestimmt hat.
    5. Individuelle Vereinbarungen, die schriftlich mit dem Kunden in bestimmten Fällen getroffen wurden (einschließlich Nebenabreden, zusätzlichen Vereinbarungen und Ergänzungen) haben vor diesen Bedingungen Vorrang.
    6. Sofern in diesen Bedingungen die Begriffe ‚schriftlich‘, ‚in Schriftform‘ oder ähnliche verwendet werden, beziehen sich diese auf die ‚Schriftform‘ im Sinne des § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur (wie beispielsweise mit Hilfe von DocuSign oder Adobe Sign) ist insoweit ausreichend. Soweit nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Austausch einfacher E-Mails nicht ausreichend.
    7. Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen Bedingungen auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter. 
    8. Alle Mitteilungen und Erklärungen, die der Kunde gegenüber Global Changer abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB abzugeben (eine einfache E-Mail ist ausreichend), sofern nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist.
    9. Verweise in diesen Bedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Bedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. LIZENZGEWÄHRUNG
    1. Vorbehaltlich der Bedingungen des Leistungsvertrags gewährt Global Changer dem Kunden nach Maßgabe der Bestellung, ausschließlich zu internen geschäftlichen Zwecken, für die Dauer der Anfänglichen Laufzeit und einer etwaigen Verlängerten Laufzeit (wie unten definiert) ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht, die als „Software as a Service“ angebotene Software von Global Changer einschließlich der dazugehörigen Webseiten, Webspaces, Leistungen und Applikationen (gemeinsam die „Dienste“) zu nutzen („Lizenz“). Die Anzahl der Lizenzen ergibt sich aus der Bestellung. Die Dienste werden so angeboten, wie in der Dokumentation beschrieben; die von Zeit zu Zeit aktualisierte Dokumentation kann unter einer von Global Changer näher beschriebenen URL abgerufen werden oder ist der Bestellung beigefügt („Dokumentation“).
    2. Der Kunde darf seinen Mitarbeitern (gemeinsam die „Zugelassenen Nutzer“ und jede Person die die Dienste nutzt, ein „Nutzer“), erlauben, die Dienste zu nutzen, unter der Voraussetzung, dass (A) der Kunde eine Lizenz für jeden Zugelassenen Nutzer erhalten hat; (B) der Kunde sicherstellt, dass alle Zugelassenen Nutzer diese Bedingungen einhalten und der Kunde weiterhin gegenüber Global Changer für alle Handlungen und Unterlassungen aller Zugelassenen Nutzer verantwortlich und haftbar ist; und dass (C) die Dienste ausschließlich zu Gunsten des Kunden genutzt werden. 
  3. LIZENZBESCHRÄNKUNGEN 
    1. Der Kunde darf nicht (und darf nicht gestatten, dass Dritte, einschließlich aller Zugelassenen Nutzer, dies tun) mittelbar oder unmittelbar: (A) die Dienste unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben, teilen, verpachten, vermieten, extern geschäftlich nutzen, outsourcen, auf der Basis einer Teilzeitnutzung oder als Serviceunternehmen nutzen, oder in einer Application Service Provider- oder einer Managed Service Provider-Umgebung nutzen oder anderweitig Einnahmen aus den Diensten generieren; (B) die Dienste auf ein öffentliches oder verteiltes Netzwerk kopieren; (C) jedwede Teile der Dienste dekompilieren, im Wege des „reverse engineering“ zu rekonstruieren, zu disassemblieren oder auf eine andere Weise versuchen, Quellcodes, Objektcodes oder zugrundeliegende(s) strukturelle Ideen, Fachwissen oder Algorithmen oder andere Funktionsmechanismen der Dienste zu erlangen, es sei denn dies ist im Einzelfall aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig; (D) alle oder einen Teil der Dienste modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf den Diensten basieren (außer in dem durch Global Changer gestatteten Umfang oder sofern dies im Rahmen der Dienste genehmigt wurde); (E) Hinweise auf Eigentumsrechte, die in den Diensten oder Teilen davon erscheinen, modifizieren; (F) die Dienste so nutzen, dass geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Ausfuhrbestimmungen und -einschränkungen, nationale Sicherheitskontrollen und -vorschriften) verletzt werden oder außerhalb des unter Ziffer 2 beschriebenen Lizenzumfangs nutzen; (G) die Dienste konfigurieren, um die folgenden Daten zu erheben: (i) Daten, die als sensible personenbezogene Daten oder „besondere Datenkategorien“ im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie oder eines geltenden nationalen Datenschutzgesetzes oder einer Datenschutzbestimmung gelten; (ii) Passwörter oder andere Authentifizierungsdaten; (iii) Zahlungsdaten oder andere finanzielle Daten, biometrische Daten oder genetische Daten; oder (iv) Daten, die sich auf eine Person beziehen, die jünger als sechszehn (16) Jahre ist (gemeinsam die „Unerlaubten Daten“); oder (H) die Dienste verwenden, um (i) verletzendes, verleumderisches oder auf andere Weise unrechtmäßiges oder unerlaubtes Material oder bösartige Codes oder sogenannte Malware zu speichern, herunterzuladen oder zu übertragen, oder (ii) Phishing, Spamming, Denial-of-Service-Angriffen oder anderen betrügerischen oder kriminellen Aktivitäten nachzugehen; (iii) die Integrität oder die Leistungsfähigkeit von Systemen Dritter oder die darin enthaltenen Angebote oder Daten zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen; (iv) zu versuchen, unerlaubten Zugriff auf die Dienste oder die Systeme oder Netzwerke von Global Changer zu erlangen; oder (v) Penetrationstests, Schwachstellenanalysen oder andere Sicherheitsbewertungen durchzuführen oder Dritte mit deren Durchführung zu beauftragen. 
    2. Der Kunde darf keine Dienste oder technischen Daten oder Kopien, Teile oder daraus gewonnene Erzeugnisse unter Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften direkt oder indirekt exportieren oder reexportieren. Insbesondere hat der Kunde die von der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen und den jeweils geltenden Bundesgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika verhängten Sanktionen einzuhalten, soweit dies nicht zu einem Verstoß oder einem Widerspruch gegen § 7 der Außenwirtschaftsverordnung oder eines ähnlich anwendbaren Anti-Boykott-Gesetzes führt. Der Kunde hat auf eigene Kosten alle erforderlichen Zoll-, Einfuhr- oder sonstigen behördlichen Genehmigungen und Freigaben einzuholen.
    3. Die Dienste dürfen von dem Kunden nur wie in der Dokumentation vorgeschrieben verwendet werden.
    4. Auch wenn Global Changer nicht verpflichtet ist, die vertragsgemäße Nutzung der Dienste durch den Kunden zu kontrollieren, kann Global Changer dies tun und kann eine Nutzung der Dienste untersagen, wenn Global Changer der Auffassung ist, dass der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 3 verstößt oder verstoßen könnte.
  4. PROBENUTZUNG

Global Changer kann dem Kunden Zugang zu den Diensten zur Nutzung für Evaluierungszwecke für eine von Global Changer nach eigenem Ermessen bestimmte Dauer gewähren („Probenutzung“). Global Changer hat das Recht, die zur Probenutzung bereitgestellten Dienste jederzeit ohne vorherige Ankündigung herunterzustufen, einzuschränken oder auf andere Weise zu modifizieren. Für die Probenutzung übernimmt Global Changer keine Gewährleistung. Global Changer ist nicht verpflichtet, während der Probenutzung Wartung oder Support zu erbringen. Global Changer hat das Recht, die Probenutzung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und zu kündigen. Die Probenutzung stellt keine Garantie für zukünftige Produkteigenschaften dar und sollte nicht als Entscheidungsgrundlage für Bestellungen dienen.

  1. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
    1. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass der Kunde und die Zugelassenen Nutzer die Dienste ausschließlich in vollständiger Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften verwenden. 
    2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, technische Geräte und damit zusammenhängende Zusatzdienste, die für die kundenseitige Verbindung mit, den kundenseitigen Zugriff auf oder die sonstige Nutzung der Dienste erforderlich sind, auf eigenen Kosten zu beschaffen und instand zu halten. Dies betrifft insbesondere Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme und Netzwerke (gemeinsam das „Technische Ausstattung“). Zudem gewährleistet der Kunde, die Sicherheit der Technischen Ausstattung, seines Kontos, seiner Passwörter (insbesondere Administrator- und Nutzerpasswörter) und Dateien sowie jedwede dem Kunden bekannte oder unbekannte Nutzung seines Kontos oder der Technischen Ausstattung, aufrechtzuerhalten.
    3. Der Kunde ist für die Inhalte aller Daten und jedweden anderen Materials, die von dem Kunden oder Nutzern über oder mit Hilfe der Dienste angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen werden (gemeinsam die „Inhalte“) allein verantwortlich. 
    4. Global Changer kann die von dem Kunden oder den Nutzern während der Nutzung der Dienste eingegebenen Informationen nicht kontrollieren und kann die Richtigkeit dieser Informationen nicht gewährleisten. Global Changer ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne dafür zu haften, ihr zugetragenen Beschwerden oder mutmaßlichen Verletzungen des Leistungsvertrages nachzugehen, und kann rechtliche und/oder technische Maßnahmen ergreifen, die Global Changer für angemessen erachtet, insbesondere die Ablehnung, die Weigerung diese zu veröffentlichen, oder das Entfernen von Inhalten oder anderen Daten oder das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Kunden oder eines Nutzers zu den Diensten.
    5. Der Kunde stellt sicher, dass die Informationen in dessen Konto aktuell und korrekt sind. Im Falle einer nicht autorisierten Verwendung eines Passworts oder Kontos oder einer anderen bekannten oder vermuteten Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs der Dienste, ist der Kunde verpflichtet, Global Changer darüber unverzüglich zu informieren. 
  2. WARTUNG UND SUPPORT
    1. Vorbehaltlich der Bezahlung der Gebühren durch den Kunden, die in der entsprechenden Bestellung aufgeführt sind, bietet Global Changer für die Dienste Wartungs- und Supportleistungen in dem Umfang an, wie er sich aus der jeweiligen Bestellung ergibt. Dabei bezeichnet „Support“ die Verpflichtung von Global Changer, auf Supportanfragen des Kunden und der Nutzer hinsichtlich der Dienste zu reagieren, indem Global Changer Probleme dokumentiert und an deren Erkennung mitwirkt und technische und nicht-technische Unterstützung leistet. „Wartung“ oder „Warten“ bezeichnet die Verpflichtung von Global Changer, hinsichtlich der Dienste die Behebung von Störungen und sogenannten Bugs sowie die Bereitstellung von Aktualisierungen und Upgrades, welche von Global Changer nach eigenem Ermessen veröffentlicht werden, zu veranlassen.
    2. Support- und Fehlerbehebungsanfragen können vom Kunden per E-Mail an support@globalchanger.com gerichtet werden und werden jeweils von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr (MEZ) bearbeitet, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage des Landes Berlin, Deutschland.
    3. Global Changer unternimmt im angemessenen Rahmen Anstrengungen, die den geltenden Industriestandards entsprechen, um die Dienste so zu warten, dass Störungen und Unterbrechungen minimiert werden. 
    4. Wenn die Analyse durch Global Changer ergibt, dass eine von dem Kunden gemeldete Störung tatsächlich nicht aufgetreten ist oder nicht den Diensten zuzuschreiben ist, kann Global Changer dem Kunden die Kosten, die Global Changer nachweislich in Verbindung mit einer solchen Analyse entstanden sind, in Rechnung stellen.
    5. Die Kosten für die Wartung und den Support sind in den Gebühren enthalten. 
  3. VERFÜGBARKEIT DER DIENSTE
    1. Vorbehaltlich der Zahlung der in der betreffenden Bestellung aufgeführten Gebühren durch den Kunden, stellt Global Changer dem Kunden die Dienste in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 7 zur Verfügung.
    2. Global Changer unternimmt angemessene Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass dem Kunden die Dienste über das Internet nicht weniger als 99,5 % des Jahres (basierend auf vierundzwanzig (24) Stunden pro Tag und sieben (7) Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen, ausgenommen temporärer Nichtverfügbarkeit aufgrund von planmäßigen oder außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch Global Changer oder durch Drittanbieter sowie Nichtverfügbarkeit aus Gründen, auf die Global Changer keinen Einfluss hat. Global Changer unternimmt angemessene Anstrengungen, um planmäßige Unterbrechungen der Dienste im Voraus schriftlich mitzuteilen. 
    3. Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass der kundenseitige Zugang zu den Diensten, wie etwa ein Internetzugang, nicht gewährleistet werden kann, und dass Global Changer nicht für Ausfälle der Internetverbindungen oder der Geräte des Kunden haftet.
  4. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
    1. Gemäß diesen Bedingungen (einschließlich der Zahlung der in der jeweiligen Bestellung vorgesehenen Gebühren) erbringt Global Changer zusätzliche Leistungen (einschließlich Beratung, Coaching, Training, etc.), soweit diese in einer Bestellung beschrieben sind („Zusätzliche Leistungen“). Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart (einfache E-Mail nicht ausreichend), gelten Software-Entwicklungsleistungen nicht als Zusätzliche Leistungen im Sinne dieser Bedingungen und werden von Global Changer nur unter gesonderten Bedingungen erbracht.
    2. Zusätzliche Leistungen stellen Leistungen gemäß § 611 BGB dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in der Bestellung vereinbart wurde. Zusätzliche Leistungen werden auf Festpreisbasis oder nach Zeit- und Materialaufwand erbracht. Sofern erworbene Zusätzliche Leistungen erbracht wurden, setzt Global Changer diese aus, bis weitere Zusätzliche Leistungen bestellt werden.
    3. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen und angemessenen Zusammenarbeit und zur Bereitstellung von Informationen, soweit dies für die Erbringung der Zusätzlichen Leistungen durch Global Changer erforderlich ist. 
    4. In Bezug auf das Personal von Global Changer, die für den Kunden Zusätzliche Leistungen erbringen, findet keine Arbeitnehmerüberlassung statt. Das Personal oder Vertreter des Kunden dürfen Personal von Global Changer nicht anweisen, dies hat nur durch Vertreter von Global Changer zu erfolgen. Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Personal von Global Changer ergeben und die den Kunden und/oder zu erbringende Zusätzliche Leistungen betreffen, müssen von der jeweiligen Ansprechperson des Kunden an die jeweilige Ansprechperson von Global Changer gerichtet werden. Das Personal von Global Changer darf nicht in die betriebliche Organisation des Kunden eingegliedert werden. Global Changer entscheidet nach eigenem Ermessen, wie und wo seine Ressourcen (einschließlich des Personals von Global Changer ) eingesetzt werden und plant seine Leistungserbringung im Rahmen des Leistungsvertrages (und der jeweiligen Bestellung) in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Inhalt und der vereinbarten Reichweite der Zusätzlichen Leistungen. 
    5. Der Kunde ist verpflichtet, Global Changer Spesen und andere Kosten (zum Selbstkostenpreis), die in Verbindung mit der Erbringung der Zusätzlichen Leistungen entstanden sind (soweit relevant) zu erstatten. 
    6. Zusätzliche Leistungen werden während üblicher Geschäftszeiten und an Werktagen erbracht (ein Werktag bedeutet Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzlicher Feiertage des Landes Berlin, Deutschland).
    7. Die von Global Changer genannten Termine für die Erbringung Zusätzlicher Leistungen sind unverbindliche Planungstermine, es sei denn, diese Termine werden von beiden Parteien ausdrücklich als verbindliche Leistungstermine vereinbart. Ist Global Changer nicht in der Lage, Zusätzliche Leistungen termingerecht zu den verbindlich vereinbarten Leistungsterminen zu erbringen, wird Global Changer den Kunden hiervon unverzüglich unter Angabe der Gründe für die voraussichtliche Dauer der Verzögerung schriftlich unterrichten und dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
    8. Ist Global Changer die Erbringung vereinbarter Leistungen aus Gründen höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich, verschieben sich die jeweiligen Liefertermine um die Dauer des Leistungshindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Pandemien, Naturkatastrophen, Unterbrechungen der Energieversorgung sowie sonstige vergleichbare Ereignisse, die von Global Changer nicht zu vertreten sind.
    9. Leistet der Kunde keine angemessene Zusammenarbeit gemäß Ziffer 8.3, so verschieben sich verbindlich vereinbarte Leistungstermine für Zusätzliche Leistungen unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des Leistungsvertrages um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. 
    10. Die vertragliche Zusammenarbeit der Parteien setzt, insbesondere hinsichtlich der Zusätzlichen Leistungen, ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Global Changer und dem Kunden voraus. Daher hat der Kunde während der Anfänglichen Laufzeit und einer eventuellen Verlängerten Laufzeit und in jedem Fall über die Dauer von zwölf (12) Monaten im Anschluss daran, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Global Changer keine Mitarbeiter von Global Changer als eigene Mitarbeiter oder Berater abzuwerben, die an der Erbringung der Zusätzlichen Leistungen beteiligt waren.
  5. VERTRAULICHKEIT | KUNDENDATEN
    1. Der Kunde und Global Changer sind sich bewusst, dass sie untereinander bestimmte geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen, die sich auf die Unternehmenstätigkeit von Global Changer oder des Kunden beziehen („Vertrauliche Informationen“), ausgetauscht haben oder austauschen werden. Vertrauliche Informationen von Global Changer schließen nichtöffentliche Informationen in Bezug auf Merkmale, Funktionen und Leistungsfähigkeit der Dienste ein, sind jedoch nicht auf diese beschränkt. Die Vertraulichen Informationen des Kunden schließen alle nichtöffentlichen Daten, die der Kunde Global Changer zur Verfügung stellt, um die Bereitstellung der Dienste zu ermöglichen oder die der Kunde während der Nutzung der Dienste zur Verfügung stellt („Kundendaten“), ein. 
    2. Der Kunde und Global Changer unternehmen angemessene Anstrengungen, um die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu schützen und solche Vertraulichen Informationen (außer zur Erbringung der Dienste oder auf eine andere nach diesen Bedingungen zulässige Weise) nicht zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht nach fünf (5) Jahren nach der Offenlegung dieser Informationen und in Bezug auf Informationen, von denen der Kunde oder Global Changer jeweils nachweisen können, dass (A) diese der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden; oder (B) diese vor deren Erhalt bereits im Besitz jeweils von dem Kunden oder Global Changer waren; oder (C) diese dem Kunden oder Global Changer rechtmäßig ohne Einschränkungen durch Dritte zugänglich gemacht wurden; oder (D) diese unabhängig und ohne die Verwendung von Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (E) dass diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen. 
    3. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hat Global Changer das Recht, Daten und andere Informationen, die sich auf die Erbringung, die Verwendung und die Erfüllung verschiedener Aspekte der Dienste und damit verbundener Systeme und Technologien beziehen (insbesondere Informationen, die die Kundendaten betreffen, und Daten, die davon abgeleitet wurden), zu erfassen und zu analysieren, und Global Changer steht es während oder nach Ende des Leistungsvertrages frei, (A) solche Daten und Informationen zu nutzen, um die Dienste zu verbessern und weiterzuentwickeln, sowie diese zum Zwecke anderer Entwicklungen, Diagnose- und Korrekturmaßnahmen zu nutzen, die in Verbindung mit den Diensten und anderen Angeboten von Global Changer stehen; und (B) diese Daten und Informationen ausschließlich in aggregierter oder sonst anonymisierter Form in Verbindung mit ihrem Geschäftsbetrieb weiterzugeben. 
  6. EIGENTUMS- UND SCHUTZRECHTE | MARKENNAMEN UND LOGOS | FEEDBACK
    1. Global Changer und ihre etwaigen Auftragnehmer sind und bleiben Eigentümer aller Eigentums- und Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte, Rechte an Datenbanken, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Markennamen und aller anderen Rechte an geistigem Eigentum und technischen Lösungen an und im Zusammenhang mit den Diensten. Der Kunde erkennt an, dass die dem Kunden nach einem Leistungsvertrag gewährten Rechte dem Kunden keine Eigentumsrechte an den Diensten verschaffen. 
    2. Sämtliche Rechte an den Kundendaten und allen Inhalten, sowie an Daten, die auf den Kundendaten oder Inhalten basieren oder davon abgeleitet sind, verbleiben bei dem Kunden. Der Kunde gewährt Global Changer während der Laufzeit des Leistungsvertrages ein einfaches, nicht übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes (Nutzungs-)Recht, die Kundendaten und Inhalte ausschließlich in dem für die Erbringung der Dienste notwendigem Maße zu nutzen. Global Changer haftet nicht für die Kundendaten oder Inhalte. 
    3. Global Changer behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung neue Versionen und Aktualisierungen der Dienste umzusetzen, insbesondere Veränderungen bezüglich der Gestaltung, des operativen Verfahrens, der technischen Spezifikationen, der Systeme und anderen Funktionen (oder ähnliches) der Dienste.
    4. Der Kunde stimmt zu, dass sich Global Changer in Marketingmaterialien und auf der Webseite von Global Changer unter Nennung des Firmennamens des Kunden, der Abbildung seines Logos sowie einer kurzen Beschreibung auf den Kunden beziehen darf.
    5. Der Kunde kann Global Changer gelegentlich Vorschläge für neue Eigenschaften oder Funktionen der Dienste unterbreiten oder sonstiges Feedback zu den Diensten geben. Es steht Global Changer frei solche Vorschläge oder solches Feedback zu berücksichtigen. Der Kunde gewährt Global Changer kostenfrei ein vollständig vergütetes, unbefristetes, unterlizenzierbares Recht, ein solches Feedback zu jeglichem Zweck zu nutzen.
  7. DATENSCHUTZ

Der Kunde und Global Changer sind verpflichtet, jederzeit die Anforderungen des geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes, einzuhalten. Insbesondere schließt Global Changer mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten ab, soweit der Kunde dies vernünftigerweise verlangt.

  1. BEZAHLUNG VON GEBÜHREN
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die in der Bestellung aufgeführten Gebühren für die Dienste und die Zusätzlichen Leistungen (gemeinsam die „Gebühren“), an Global Changer zu bezahlen.
    2. Wenn die Nutzung der Dienste durch den Kunden die der Bestellung entsprechende Kapazität für die Nutzung der Dienste („Kapazität“) überschreitet oder auf einer anderen Grundlage die Zahlung zusätzlicher Gebühren gemäß den Bestimmungen des Leistungsvertrags erforderlich wird, wird diese Nutzung dem Kunden separat in Rechnung gestellt, und der Kunde hat die zusätzlichen Gebühren in der darin vorgesehenen Weise zu bezahlen. 
    3. Global Changer behält sich das Recht vor, die Gebühren mit Wirkung für die darauffolgende Verlängerte Laufzeit zu ändern, und zwar mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der Anfänglichen Laufzeit oder dem Ende der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerten Laufzeit. 
    4. Sofern nicht anders angegeben, hat der Kunde alle Zahlungen per Kreditkarte zu tätigen. Global Changer stellt dem Kunden einen sicheren Link zur Verfügung, über den er die betreffenden Kreditkarteninformationen hochladen kann. Global Changer kann dem Kunden anbieten, Zahlungen per Banküberweisung unter Verwendung der von Global Changer angegebenen Zahlungsdaten zu tätigen. Global Changer kann zudem die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung wählen, wobei in diesem Fall die vollständige Bezahlung für Rechnungen binnen vierzehn (14) Tagen nach dem Datum des Rechnungsversands bei Global Changer eingegangen sein muss.
    5. Global Changer ist berechtigt, durch Mitteilung in Textform nach § 126b BGB (eine einfache E-Mail ist ausreichend) den Zugang des Kunden zu den Diensten in Übereinstimmung mit § 320 BGB zu sperren, wenn Zahlungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach deren Fälligkeitsdatum bei Global Changer eingehen.
    6. Die Gebühren verstehen sich exklusive aller Steuern, Zölle und Festsetzungen jeder Art, die auf diese Gebühren erhoben werden; diese sind von dem Kunden zu bezahlen. 
  2. LAUFZEIT | KÜNDIGUNG
    1. Der Leistungsvertrag beginnt mit dem in der Bestellung bezeichneten Datum (der „Tag des Inkrafttretens“) und bleibt für die ursprüngliche Laufzeit des Leistungsvertrags, wie sie in der Bestellung angegeben ist („Anfängliche Laufzeit“), wirksam. Die Anfängliche Laufzeit verlängert sich automatisch und fortlaufend um jeweils einen weiteren Zeitraum, der der Dauer der Anfänglichen Laufzeit entspricht, sofern nicht anders schriftlich vereinbart (jeweils eine „Verlängerte Laufzeit“), sofern nicht eine der Parteien die Kündigung des Leistungsvertrages mindestens (30) Tage vor dem Ende der jeweils aktuellen Laufzeit verlangt.
    2. Die ordentliche Kündigung des Leistungsvertrags vor dem Ende der Anfänglichen Laufzeit oder einer Verlängerten Laufzeit sowohl durch Global Changer als auch durch den Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Leistungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn (A) eine der Parteien eine der Bestimmungen des Leistungsvertrags wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Anzeige dieser Verletzung geheilt wird; (B) der Kunde sich für länger als fünfundvierzig (45) Tage im Zahlungsrückstand befindet; (C) der Kunde gegen die Lizenzbeschränkungen nach Ziffer 3 verstößt; oder (D) der Kunde seine fälligen Zahlungen einstellt oder eine wesentliche Veränderung seiner Vermögenssituation eintritt.
    3. Wenn die Kündigung des Leistungsvertrags oder der Ablauf seiner Anfänglichen Laufzeit oder der Verlängerten Laufzeit in Kraft tritt, sperrt Global Changer den Zugang des Kunden zu den Diensten und löscht alle Inhalte (sofern vorhanden), die sich nach einer Dauer von dreißig (30) Tagen noch im Besitz von Global Changer befinden. 
  3. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
    1. Es obliegt dem Kunden, zu überprüfen, dass die Beschreibung der Dienste, wie sie in der Dokumentation aufgeführt ist, seinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionen und Merkmale der Dienste bekannt. Der Umfang, die Art und die Qualität der Waren und Leistungen, die von Global Changer zu liefern bzw. zu erbringen sind, werden durch die vorliegenden Bedingungen, die Bestellung und die Dokumentation bestimmt. Andere Informationen bilden nur dann einen Teil des Leistungsvertrags, wenn der Kunde und Global Changer dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, oder wenn Global Changer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Produktbeschreibungen, Abbildungen, Testprogramme etc. stellen lediglich Spezifikationen von Diensten dar, sind jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen. Die Vereinbarung einer Garantie ist nur gültig, wenn sie von der Geschäftsführung von Global Changer, schriftlich bestätigt wird.
    2. Global Changer gewährleistet, dass die Dienste die wesentliche Funktionalität aufweisen, die in der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Dokumentation der jeweiligen Version der Dienste aufgeführt ist. Bei einem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist Global Changer verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienste so anzupassen, dass sie in jeder wesentlichen Hinsicht der Dokumentation entsprechen. Sofern Global Changer nicht in der Lage ist, diese Funktionalität innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Anzeige des Verstoßes im Wesentlichen wiederherzustellen, ist der Kunde dazu berechtigt, den Leistungsvertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen und eine anteilige Rückzahlung der nicht verwendeten Gebühren zu erhalten, die im Voraus für einen nicht genutzten Zugang zu den Diensten gezahlt wurden (sofern zutreffend). Der Kunde darf die vorgenannten Rechte nur dann ausüben, wenn er Global Changer derartige Verstöße schriftlich anzeigt und die Dienste in Übereinstimmung mit der Dokumentation installiert und konfiguriert hat. Eine verschuldensunabhängige Haftung von Global Changer für das Bestehen anfänglicher Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen. Schadensersatzforderungen des Kunden, welche auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen, unterliegen den Einschränkungen gemäß Ziffer 16.
    3. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass sich Global Changer bei der Erbringung der Leistungen auf Informationen, Dokumente und sonstige Materialien stützt, die Global Changer vom Kunden oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Folglich übernimmt Global Changer, vorbehaltlich der Ziffern 16.1und 16.2, keine Verantwortung für (a) die Richtigkeit, Vollständigkeit, Integrität und Genauigkeit solcher Informationen, Dokumente oder sonstiger Materialien; (b) jegliche Schlussfolgerung, die der Kunde oder ein Dritter aus einer von Global Changer auf der Grundlage solcher Informationen, Dokumente und sonstiger Materialien abgegebenen Erklärung zieht; (c) die technische, wissenschaftliche, rechtliche und kommerzielle Durchführbarkeit eines Projekts, Produkts, Vorhabens oder einer geschäftlichen Transaktion, die/das vom Kunden oder einem Dritten verfolgt wird; und (d) die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit eines Projekts, Produkts, Vorhabens oder einer geschäftlichen Transaktion, die/das vom Kunden oder einem Dritten verfolgt wird.
    4. Der Kunde ist unter keinen Umständen dazu berechtigt, Zugriff auf den Quellcode der Dienste zu erhalten.
  4. FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG
    1. Unbeschadet einer sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Haftung des Kunden ist der Kunde verpflichtet, Global Changer und ihre Verbundenen Unternehmen, ihre Lieferanten und Händler auf Kosten des Kunden gegen Forderungen Dritter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, soweit diese Forderungen aus einem Verstoß gegen Ziffer 3 oder anderweitig im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden entstehen oder geltend gemacht werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle Kosten und Schadensersatzforderungen, die rechtskräftig gegen Global Changer von einem zuständigen Gericht aufgrund einer solchen Forderung erhoben werden, zu bezahlen. „Verbundenes Unternehmen“ meint jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt Global Changer kontrolliert, von Global Changer kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle mit Global Changer steht, oder das eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Global Changer ist, wobei „Kontrolle“ bedeutet, direkt oder indirekt mindestens einundfünfzig Prozent (51 %) der Aktien oder Unternehmensanteile eines Unternehmens zu besitzen.
    2. In Verbindung mit einem Freistellungsanspruch nach dieser Ziffer 15 hat Global Changer den Kunden umgehend über eine solche Forderung zu informieren, aufgrund derer Global Changer annimmt, zur Freistellung verpflichtet zu sein. Eine nicht erfolgte Mitteilung entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer 15, es sei denn, eine derartige nicht erfolgte Mitteilung würde die Rechtsverteidigung des Kunden gegen eine solche Forderung wesentlich negativ beeinflussen. Global Changer kann auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen die Rechtsverteidigung unterstützen, jedoch obliegt es dem Kunden, geeignete Maßnahmen zur Verteidigung zu treffen und die Verhandlungen durchzuführen, die mit einer vergleichsweisen Beilegung hinsichtlich einer solche Forderung verbunden sind. Eine solche vergleichsweise Beilegung, die darauf abzielt, Global Changer rechtlich zu binden, wird erst dann rechtskräftig, wenn Global Changer dem schriftlich zugestimmt hat; diese Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verwehrt, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden.
    3. Global Changer stimmt zu, den Kunden auf eigene Kosten gegen Forderungen Dritter zu verteidigen (oder, nach Wahl von Global Changer, diese vergleichsweise beizulegen), sofern im Zusammenhang mit diesen Forderungen behauptet wird, dass die Dienste ein Patent, ein Urheberrecht, ein Markenrecht, ein sonstiges Schutzrecht oder ein Geschäftsgeheimnis Dritter verletzen oder missbräuchlich verwenden. Global Changer stimmt zu, alle Kosten und allen Schadensersatzpflichten, die dem Kunden rechtskräftig durch ein zuständiges Gericht als Ergebnis einer derartigen Forderung auferlegt werden, zu bezahlen bzw. nachzukommen. Sofern die Verwendung der Dienste Gegenstand einer solchen Forderung ist oder dies nach alleinigem Ermessen von Global Changer werden kann, kann Global Changer, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (A) die relevanten Dienste mit funktional gleichwertiger Technologie ersetzen, die keine Rechte verletzt; (B) ein Recht für die weitere Nutzung des betreffenden Dienstes durch den Kunden einholen; oder (C) den Leistungsvertrag unverzüglich vollständig oder teilweise kündigen und die Gebühren anteilig (ab dem Zeitpunkt der Kündigung) zurückzahlen, die im Voraus für die betreffenden Dienste gezahlt wurden. Die vorgenannte Schadensersatzpflicht von Global Changer gilt nicht: (i) wenn die Dienste von dem Kunden oder einem Nutzer verändert wurden; (ii) wenn die Dienste mit anderen Produkten, Anwendungen oder Prozessen kombiniert wurden, die nicht von Global Changer bereitgestellt werden, jedoch nur, sofern die mutmaßliche Verletzung durch eine solche Kombination verursacht wurde; oder (iii) im Falle einer nicht autorisierten Verwendung der Dienste. Das Vorgenannte regelt das alleinige Recht des Kunden hinsichtlich von Forderungen aufgrund einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten und Geschäftsgeheimnissen Dritter.
  5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    1. Global Changer haftet unbeschränkt für (A) die Verletzung von Lebens, Körpers oder Gesundheit durch Global Changer, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; (B) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Global Changer, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre leitenden Angestellten; (C) vorsätzlich verursachte Schäden durch nicht in (B) genannte Erfüllungsgehilfen von Global Changer ; (D) Schäden aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit; und (E) Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
    2. Global Changer haftet für Schäden aus der Verletzung ihrer vertragsgegenständlichen Kardinalpflichten durch Global Changer, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten durch (A) leichte Fahrlässigkeit von Global Changer, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder (B) leichte oder grobe Fahrlässigkeit von nicht in (A) genannten Erfüllungsgehilfen von Global Changer erfolgt, ist die Haftung von Global Changer auf den Betrag begrenzt, der für Global Changer zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
    3. Vorbehaltlich der Ziffern 16.1 und 16.2 haftet Global Changer nicht für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen und die (A) leicht fahrlässig durch Global Changer, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten; oder (B) leicht oder grob fahrlässig durch nicht in (A) genannte Erfüllungsgehilfen von Global Changer verursacht werden.
    4. Global Changer haftet nicht für dem Kunden entstandene Verluste, Schäden oder Nachteile, die mittelbar oder unmittelbar durch die nicht autorisierte Verwendung der Dienste für die Verarbeitung Unerlaubter Daten seitens des Kunden verursacht wurden.
    5. Global Changer haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die entstanden wären, wenn der Kunde ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen vorgenommen hätte.
    6. Vorbehaltlich Ziffer 16.1 ist die Haftung von Global Changer für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Leistungsvertrag, sei es aus Vertrag, Delikt oder aus anderen Gründen, beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 150 % der gesamten von dem Kunden in den zwölf (12) Monaten, die dem haftungsbegründenden Ereignis unmittelbar vorausgegangen sind, gezahlten Gebühren (zuzüglich noch zu bezahlender Gebühren).
    7. Im Übrigen ist jegliche Haftung von Global Changer, die nicht von dieser Ziffer 16 erfasst wird, ist dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen.
  6. IT-SICHERHEIT
    1. Der Kunde gewährleistet, dass Benutzerkennungen, Passwörter und ähnliches, die der Kunde zusammen mit seiner Anmeldung für die Dienste erhält, auf sichere Weise gespeichert und verwendet werden und Dritte darauf keinen Zugriff haben und diese dadurch auch nicht verwenden können. Der Kunde haftet für jede unbefugte Verwendung der Dienste.
    2. Wenn der Verdacht besteht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von einer Benutzerkennung und/oder einem Passworts erlangt hat, hat der Kunde Global Changer unverzüglich darüber zu informieren und darüber hinaus die betreffende Benutzerkennung und/oder das Passwort zu ändern.
    3. Der Kunde haftet für Verluste oder Schäden, die Global Changer dadurch entstehen, dass der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig Dritten ein(e) Benutzerkennung/Passwort weitergegeben hat, oder dass eine Benutzerkennung oder ein Passwort einer nicht autorisierten Partei bekannt geworden ist, es sei denn, der Kunde benachrichtigt Global Changer unverzüglich darüber, wenn er den Verdacht hat, dass ein derartiger Fall eingetreten sein könnte.
    4. Global Changer hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit der Dienste den einschlägigen Industriestandards entspricht. Die Sicherheitsmaßnahmen von Global Changer sind in der Global Changer -Sicherheitsrichtlinie, die der Kunde auf Wunsch einsehen kann, aufgeführt.
  7. AUFRECHNUNGSVERBOT | EINSCHRÄNKUNG DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS

Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Global Changer aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, wenn seine Forderungen (A) rechtskräftig festgestellt wurden; (B) unbestritten sind; oder (C) von Global Changer anerkannt wurden.

  1. ÜBERTRAGUNG | ERNEUERUNG
    1. Der Kunde darf den Leistungsvertrag nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Global Changer übertragen. Eine Übertragung, die gegen diese Ziffer 19 verstößt, ist nichtig. Global Changer kann nach eigenem Ermessen den Leistungsvertrag und/oder alle damit verbundenen Rechte ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder auf diese übertragen. 
    2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Global Changer unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, einen Neuvertrag in einer von Global Changer vernünftigerweise vorgebebenen Form abzuschließen, damit Global Changer ihre Rechte gemäß dieser Ziffer 19 ausüben kann.
  2. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Regelung des Leistungsvertrages, einschließlich der Bestellung und dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt in diesem Fall eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Regelung und des Leistungsvertrages in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der ursprünglichen Regelung erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt an deren Stelle eine Regelung mit einem dem ursprünglichen Umfang am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Umfang. Das Vorstehende gilt auch für eine etwaige von den Parteien nicht beabsichtigte Regelungslücke in dem Leistungsvertrag, einschließlich der Bestellung und diesen Bedingungen. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

  1. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG | ÄNDERUNGEN
    1. Der Leistungsvertrag einschließlich der Bestellung und dieser Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Global Changer in Bezug auf dessen Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Regelungen, Abreden, Übungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf dessen Vertragsgegenstand und schließt diese aus.
    2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dasselbe gilt für Vereinbarungen, von diesem Schriftformerfordernis abzuweichen oder auf dieses vollständig zu verzichten. 
    3. Global Changer kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder aktualisieren, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und soweit darin keine Änderung liegt, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betrifft und dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommt. Jede Änderung dieser Bedingungen wird dem Kunden in Textform (eine einfache E-Mail ist ausreichend) mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angekündigt. Der Kunde kann dieser Änderung vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens zustimmen oder widersprechen. Die Änderung gilt als von dem Kunden angenommen, wenn der Kunde dieser Änderung nicht vor dem Tag ihres beabsichtigten Inkrafttretens widerspricht. Global Changer wird den Kunden in der entsprechenden Ankündigung ausdrücklich darüber informieren.
  2. GELTENDES RECHT | GERICHTSSTAND
    1. Der Leistungsvertrag und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit dem Leistungsvertrag oder dessen Gegenstand oder dessen Abschluss entstehen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
    2. Für die Beilegung von vertraglichen oder außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüchen, die aus oder in Verbindung mit dem Leistungsvertrag oder dessen Vertragsgegenstand oder Abschluss entstehen sind die Gerichte von Berlin (Deutschland) ausschließlich zuständig. 
  3. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Die Person, die eine Bestellung und diese Bedingungen für den Kunden unterzeichnet oder sonst annimmt, sichert zu, dass sie durch alle erforderlichen und geeigneten unternehmerischen Schritte ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde, den Leistungsvertrag im Namen des Kunden abzuschließen.
    2. Global Changer ist berechtigt, Subunternehmer, einschließlich externer Softwarelieferanten, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Übereinstimmung mit dem Leistungsvertrag zu beauftragen.
    3. Der Kunde darf seine Rechte oder Verpflichtungen aus dem Leistungsvertrag und diesen Bedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Global Changer abtreten.
    4. Durch den Leistungsvertrag kommt kein(e) Vertretungsverhältnis, Partnerschaft, Beteiligungsgesellschaft oder Beschäftigungsverhältnis zustande, und der Kunde ist in keiner Hinsicht befugt, Global Changer in jedweder Weise rechtlich zu binden. 

Global Climate Changer GmbH

Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Deutschland, HRB 218334

September 2021