FLAG-Emissionen: Berechnung, Daten und Vorgaben für die landbasierte Bilanzierung
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FLAG-Emissionen sind Treibhausgase aus Forst-, Land- und Agrarwirtschaft (Forest, Land and Agriculture), die durch Landnutzungsänderung und Landbewirtschaftung entstehen und getrennt von energie- und industriebedingten Emissionen bilanziert werden. Land- und Forstwirtschaft verursachen rund 22 % der globalen Treibhausgasemissionen. Dieser Artikel erklärt Definition, Betroffenheit, Berechnung und Datengrundlage.
Was sind FLAG-Emissionen?
FLAG steht für Forest, Land and Agriculture und umfasst Treibhausgase aus landbasierten Aktivitäten. Erfasst werden vor allem CO₂ aus Landnutzungsänderung, Methan (CH₄) aus der Viehhaltung und Lachgas (N₂O) aus der Düngung. Diese Gase werden in CO₂-Äquivalente (CO₂e) umgerechnet, um sie vergleichbar zu machen. Der Begriff grenzt landbasierte Emissionen bewusst von energie- und industriebedingten Emissionen ab, weil sie sich methodisch anders verhalten und einen eigenen Absenkpfad brauchen.
Ein zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen biogenen und fossilen Emissionen. Biogene Emissionen und Entnahmen stammen aus biologischen Prozessen wie Pflanzenwachstum, Bodenkohlenstoff oder der Verbrennung von Biomasse und sind Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufs. Sie sind nicht automatisch klimaneutral: Bei nicht nachhaltiger Bewirtschaftung, etwa durch Entwaldung oder Bodendegradation, tragen sie erheblich zum Klimawandel bei. Genau deshalb behandelt die FLAG-Bilanzierung biogene Flüsse als eigene Kategorie und rechnet sie nicht pauschal auf null.
Woher stammen FLAG-Emissionen?
FLAG-Emissionen haben zwei Hauptquellen: Landnutzungsänderung und Landbewirtschaftung. Bei der Landnutzungsänderung wird zuvor gespeicherter Kohlenstoff freigesetzt, etwa wenn Wald in Ackerland umgewandelt wird. Die Landbewirtschaftung umfasst die laufenden Emissionen aus dem Betrieb: Viehhaltung, Düngemitteleinsatz und Bodenbearbeitung.
Für die Zielgruppe wird das Thema über konkrete Rohstoffe greifbar. FLAG-relevant sind besonders Palmöl, Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Soja, Zucker, Baumwolle und Papier. Wer solche Rohstoffe einkauft oder verarbeitet, trägt landbasierte Emissionen in seiner Lieferkette, oft ohne es zu wissen. Die eigene Betroffenheit lässt sich also gut an der Materialliste ablesen: Sobald landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Rohstoffe eine relevante Rolle spielen, sind FLAG-Emissionen im Spiel.
Was ist der Unterschied zwischen FLAG- und Non-FLAG-Emissionen?
FLAG-Emissionen enden am Betriebstor, dem sogenannten Farm Gate, und umfassen nur Landnutzungsänderung und landwirtschaftliche Tätigkeiten. Der Farm Gate ist die gedachte Grenze, an der ein Rohstoff den landwirtschaftlichen Betrieb verlässt. Non-FLAG-Emissionen sind alles, was danach passiert: Transport, Verarbeitung und Verpackung.
Wichtig ist die Behandlung fossiler und energiebezogener Emissionen, die die landwirtschaftliche Produktion unterstützen. Der Diesel für Landmaschinen oder der Strom für Bewässerungspumpen zählt nicht zu FLAG, sondern wird separat als Non-FLAG bilanziert. Diese Trennung ist keine Formalität. Sie stellt sicher, dass die beiden Emissionsarten mit den passenden Reduktionslogiken behandelt werden: fossile Emissionen über den Ausstieg aus fossilen Energien, landbasierte Emissionen über veränderte Landnutzung und Bewirtschaftung.
FLAG oder LULUCF – wo liegt der Unterschied?
LULUCF (Land Use, Land-Use Change and Forestry) ist ein Berichtskontext für nationale Treibhausgasinventare nach den Vorgaben von IPCC und UNFCCC. Staaten weisen darüber aus, wie sich Landnutzung und Forstwirtschaft auf ihre nationale Klimabilanz auswirken. FLAG dagegen ist ein Bilanzierungsframework auf Unternehmensebene mit konkreten Zielen und Methoden für einzelne Organisationen.
Beide hängen eng zusammen, betrachten dieselben Kohlenstoffflüsse aber aus unterschiedlicher Perspektive. Wer als Unternehmen FLAG bilanziert, quantifiziert vielfach dieselben Prozesse, die auch in ein nationales LULUCF-Inventar einfließen, allerdings aus der Organisations- statt der Länderperspektive. Für die Praxis heißt das: LULUCF-Daten und -Methoden können eine nützliche Referenz sein, ersetzen aber nicht die unternehmenseigene FLAG-Bilanz mit ihren spezifischen Systemgrenzen.
Wer muss FLAG-Emissionen bilanzieren?
Ob ein Unternehmen FLAG-Emissionen bilanzieren muss, hängt von zwei Auslösern ab. Der erste ist die Zugehörigkeit zu einem von der Science Based Targets initiative (SBTi) designierten FLAG-Sektor: Forst- und Papierprodukte, Lebensmittelanbau, Tierhaltung, Lebensmittel- und Getränkeverarbeitung, Tabak sowie Lebensmitteleinzelhandel. Der zweite Auslöser ist ein Schwellenwert: Machen FLAG-Emissionen mehr als 20 % der gesamten Scope-1-, -2- und -3-Emissionen aus, greift die Pflicht unabhängig von der Branche.
Damit ist FLAG längst kein reines Konzernthema mehr. Auch mittelständische Unternehmen sind betroffen, sobald landbasierte Rohstoffe einen relevanten Anteil ihrer Lieferkette ausmachen. Ein Textilunternehmen mit hohem Baumwollanteil oder ein Süßwarenhersteller mit viel Kakao und Palmöl kann die 20-Prozent-Schwelle schneller erreichen als gedacht.
Was besagt das 20-%-Kriterium der SBTi?
Machen FLAG-relevante Emissionen mehr als 20 % der gesamten Emissionen aus Scope 1, 2 und 3 aus, muss ein Unternehmen im Rahmen der SBTi ein separates, wissenschaftsbasiertes FLAG-Ziel setzen. Dieses Ziel steht neben dem regulären Energie- und Industrieziel und ersetzt es nicht.
FLAG- und Non-FLAG-Ziele werden getrennt ausgewiesen und müssen unabhängig voneinander erreicht werden. Für das langfristige FLAG-Ziel gibt die SBTi eine Reduktion von mindestens 72 % bis spätestens 2050 vor. Die genaue jährliche Reduktionsrate für Nahziele hängt vom Basisjahr, dem Zieljahr und dem gewählten Sektor- oder Rohstoffpfad ab und wird über die Pfade der FLAG Guidance bestimmt. Eine pauschale Einheitszahl für 2030 gibt es nicht; maßgeblich ist der für das jeweilige Unternehmen berechnete Pfad.
An das FLAG-Ziel ist ein No-Deforestation Commitment geknüpft. Wer ein FLAG-Ziel setzt, verpflichtet sich zu entwaldungsfreien Lieferketten. In der SBTi FLAG Guidance v1.2 vom März 2026 wurde die Frist präzisiert: Unternehmen, die erstmals FLAG-Ziele einreichen, haben bis zu zwei Jahre nach Einreichung Zeit, Entwaldung zu beseitigen, mit einer absoluten Frist zum 31. Dezember 2030. Als Cutoff-Datum gilt in der Regel 2020 oder früher.
Der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard ab 2027
Der GHG Protocol Land Sector and Removals (LSR) Standard v1.0 wurde am 30. Januar 2026 veröffentlicht und wird ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen wirksam, die nach dem Corporate Standard und dem Scope 3 Standard berichten. Er ist der erste globale Standard, der Unternehmen konkrete Anforderungen und Methoden für die Bilanzierung von Landemissionen und CO₂-Entnahmen an die Hand gibt.
Die begleitende LSR Guidance mit Formeln, Rechenbeispielen und Fallstudien wurde am 30. Juni 2026 veröffentlicht. Sie enthält bereits die Anforderungen aus der geringfügig überarbeiteten Standard-Version 1.1.
Eine zentrale Präzisierung betrifft den Anwendungsbereich: Version 1.0 gilt für Landwirtschaft und CO₂-Entnahme-Technologien, ausdrücklich nicht für den Forstsektor, obwohl das „F" in FLAG für Forest steht. Für die Forst-Bilanzierung läuft ein separater Arbeitsprozess (Forest Carbon Accounting), der in spätere Versionen einfließen soll. Der Standard löst den Entwurf von 2022 sowie die frühere Agricultural Guidance ab.
Meilenstein | Datum |
|---|---|
Veröffentlichung LSR Standard v1.0 | 30. Januar 2026 |
Veröffentlichung LSR Guidance (inkl. Standard v1.1) | 30. Juni 2026 |
Wirksamkeit für berichtende Unternehmen | 1. Januar 2027 |
Geplanter Review des Standards | 2030 |
Wie hängen FLAG, CSRD, EU-Taxonomie und EUDR zusammen?
FLAG-relevante Emissionen werden zunehmend auch in der Berichterstattung nach ESRS E1 und in der EU-Taxonomie gefordert. Unternehmen müssen Transparenz über emissionsintensive Lieferketten schaffen, und landbasierte Emissionen sind für viele Branchen ein wesentlicher Teil davon. Die FLAG-Bilanzierung liefert die methodische Grundlage, um diese Anforderungen belastbar zu erfüllen.
Davon zu trennen ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie ist eine eigenständige Rechtspflicht mit eigenem Zeitplan und zielt auf nachweislich entwaldungsfreie Produkte. FLAG ist Bilanzierung, EUDR ist produktbezogene Sorgfaltspflicht. Beide adressieren Landnutzung und Entwaldung und ergänzen sich in der Praxis, sind aber nicht dasselbe. Eine FLAG-Bilanz erfüllt nicht automatisch die EUDR-Anforderungen und sollte nicht als Compliance-Lösung für die Verordnung verstanden werden.
Wie werden FLAG-Emissionen berechnet?
FLAG-Emissionen folgen demselben Grundprinzip wie andere Emissionen: Aktivitätsmenge multipliziert mit Emissionsfaktor. Der Unterschied liegt in den eigenen Kategorien und in der Behandlung von Entnahmen. Wo eine klassische Bilanz Emissionen einfach summiert, muss die FLAG-Bilanzierung zusätzlich Kohlenstoffbindung, Landnutzungsänderung und mögliche Verlagerungseffekte abbilden.
Welche Emissionskategorien gibt es?
Der LSR Standard unterscheidet mehrere Kategorien, die je einen eigenen Teil der landbasierten Bilanz abdecken. Landnutzungsänderung (Land Use Change, LUC) erfasst Emissionen aus der Umwandlung von Flächen, etwa von Wald zu Acker. Landbewirtschaftung (Land Management) umfasst die laufenden Emissionen aus dem Betrieb, darunter netto-biogene CO₂-Emissionen und Produktionsemissionen. Biogene Produktemissionen betreffen Emissionen, die im Produkt selbst gebunden oder mit ihm verbunden sind. CO₂-Entnahmen (Removals) bilden die Kohlenstoffbindung ab. Land-Use Leakage erfasst die Verlagerung von Produktion in andere Regionen.
Entnahmen dürfen im FLAG-Inventar angerechnet werden, wenn sie auf eigenem oder kontrolliertem Land erfolgen, verifiziert und langfristig überwacht sind. Kommt es zu einer Umkehrbilanzierung (Reversal), etwa wenn gebundener Kohlenstoff durch einen Waldbrand wieder freigesetzt wird, müssen zuvor gemeldete Bindungen erneut als Emissionen erfasst werden. Damit bleibt die Bilanz ehrlich: Nur dauerhaft gesicherte Speicherung zählt.
Landnutzungsänderung: dLUC, sLUC und iLUC
Bei der Landnutzungsänderung unterscheidet der Standard drei Ansätze, je nach Datenlage und Rückverfolgbarkeit der Fläche.
Begriff | Bedeutung |
|---|---|
dLUC (direkte Landnutzungsänderung) | Emissionen aus einer Umwandlung auf konkret zugeordneten Flächen; anzuwenden, wenn Primärdaten und Kontrolle über die Fläche vorliegen |
sLUC (statistische Landnutzungsänderung) | Geschätzte Emissionen auf Basis regionaler oder nationaler Statistiken, ohne direkte Rückverfolgung der Einzelfläche |
iLUC (indirekte Landnutzungsänderung) | Emissionen durch Verdrängung von Nutzung an andere Orte |
LUC-Emissionen werden nach dem Standard typischerweise über einen Zeitraum von 20 Jahren amortisiert, was der IPCC-Standardperiode für Landnutzungsübergänge entspricht. Sie umfassen CO₂, CH₄ und N₂O und werden in kg CO₂e ausgewiesen. Die Wahl zwischen dLUC und sLUC hängt davon ab, wie genau sich der Ursprung eines Rohstoffs zurückverfolgen lässt: Je besser die Rückverfolgbarkeit, etwa über Zertifizierung mit Flächenbezug, desto eher ist der direkte Ansatz möglich.
Welche Berechnungsmethoden stehen zur Verfügung?
Für die Berechnung stehen drei abgestufte Ansätze zur Verfügung, gestaffelt nach Datenverfügbarkeit. Die Direktmessung stützt sich auf Bodenproben, Satelliten- und Drohnendaten sowie Sensorik. Sie eignet sich für Unternehmen mit eigenem Flächenzugriff, etwa in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft. Der modellbasierte Ansatz rechnet mit Emissionsfaktoren nach dem Muster eingekaufte Menge mal Faktor und ist für Unternehmen ohne eigene Flächen meist der pragmatische Einstieg. Hybride Ansätze kombinieren beides und nutzen Primärdaten dort, wo sie verfügbar sind.
In vielen Fällen lässt sich der FLAG-Anteil aus bestehenden Emissionsfaktoren herauslösen. Eine vorhandene Scope-1-, -2- und -3-Bilanz muss dann erweitert, nicht ersetzt werden. Das senkt den Aufwand erheblich, weil Unternehmen auf bereits erhobenen Aktivitätsdaten aufsetzen und die landbasierten Anteile gezielt sichtbar machen.
Rechenbeispiel: FLAG-Emissionen eines Rohstoffs
Die Grundrechnung folgt dem bekannten Prinzip aus Menge und Faktor. Für einen eingekauften Rohstoff ergibt sich:
FLAG-Emissionen (kg CO₂e) = eingekaufte Menge (t) × FLAG-Emissionsfaktor (kg CO₂e/t)
Fiktives Beispiel: 120 t Palmöl × 3.600 kg CO₂e/t = 432.000 kg CO₂e = 432 t CO₂e
Dieses Beispiel dient allein der Veranschaulichung der Rechenlogik; der verwendete Emissionsfaktor ist fiktiv. Reale Faktoren stammen aus einer belegten Datenbank und variieren stark nach Herkunftsregion, Anbaupraxis und Landnutzungsvorgeschichte. Für die eigene Bilanz gilt: Faktoren immer aus einer nachvollziehbaren Quelle ziehen und die Quelle dokumentieren, statt mit runden Beispielwerten zu rechnen.
Für die Landnutzungsänderung lässt sich der LUC-Anteil separat berechnen:
Netto-LUC-Emissionen = betroffene Fläche (ha) × Kohlenstoffbestandsänderung (t C/ha) × 44/12
Das Ergebnis wird über 20 Jahre amortisiert. Der Faktor 44/12 rechnet die Masse von Kohlenstoff (C) in CO₂ um.
Wie werden FLAG-Emissionen den Scopes zugeordnet?
Die Scope-Zuordnung hängt davon ab, ob ein Unternehmen das Land selbst bewirtschaftet oder Rohstoffe einkauft. Bewirtschaftet es eigenes Land, etwa in der Rinderhaltung, fallen die landbezogenen Emissionen in Scope 1. Kauft es landwirtschaftliche Rohstoffe ein, etwa Futter oder Agrarrohstoffe, fallen die FLAG-Emissionen meist in Scope 3, konkret in Kategorie 3.1 (eingekaufte Güter und Dienstleistungen), teilweise auch in 3.11.
In beiden Fällen gilt: FLAG-Emissionen werden getrennt von den übrigen Emissionen desselben Scopes ausgewiesen. Ein Unternehmen zeigt also nicht nur einen Scope-3-Wert, sondern innerhalb von Scope 3 den FLAG- und den Non-FLAG-Anteil. Diese Trennung ist die Voraussetzung dafür, später ein eigenständiges FLAG-Ziel setzen und dessen Fortschritt sauber nachverfolgen zu können.
Welche Daten und Datenbanken braucht die FLAG-Bilanzierung?
Über die Belastbarkeit der gesamten FLAG-Bilanz entscheidet die Datenqualität. Landbasierte Emissionsfaktoren streuen stark, und eine Bilanz ist immer nur so gut wie die Faktoren, auf denen sie beruht. Deshalb lohnt es sich, früh zu klären, welche Datenquellen zur Verfügung stehen und wo Primärdaten den größten Unterschied machen.
Primärdaten oder Sekundärdaten – was ist wann sinnvoll?
Primärdaten stammen direkt von Lieferant:innen oder von der eigenen Fläche und liefern die höchste Genauigkeit. Sie sind allerdings aufwendig zu erheben, weil sie eine enge Zusammenarbeit mit der Lieferkette voraussetzen. Sekundärdaten sind generische Emissionsfaktoren aus Datenbanken. Sie sind der pragmatische Einstieg, wenn Primärdaten fehlen, und ermöglichen eine erste belastbare Näherung.
In der Praxis bewährt sich eine Datenhierarchie: Zuerst mit generischen Faktoren rechnen, um ein vollständiges Bild zu bekommen, und dann schrittweise Primärdaten dort ergänzen, wo der FLAG-Anteil hoch ist. So fließt der Erhebungsaufwand genau in die Rohstoffe, die den größten Hebel auf das Ergebnis haben, statt sich gleichmäßig über die gesamte Materialliste zu verteilen.
Welche Datenbanken liefern FLAG-Emissionsfaktoren?
Mehrere etablierte Datenbanken liefern Emissionsfaktoren für landbasierte Rohstoffe. Sie unterscheiden sich in Schwerpunkt, Abdeckung und Zugänglichkeit.
Datenbank | Herausgeber / Träger | Schwerpunkt | Anmerkung |
|---|---|---|---|
ecoinvent Association | Breite Ökobilanz-Datenbank (LCI) | Verbreiteter Startpunkt für generische Landnutzungs-Faktoren; branchenübergreifend | |
Mérieux NutriSciences | Blonk | Agrar- und Lebensmittelprozesse (LCI) | Speziell auf landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten; eigene FLAG- und LUC-Datensätze | |
ADEME / INRAE (Frankreich) | Öffentliche Agrar- und Lebensmitteldaten (LCI) | Frei zugänglich; getrennte FLAG-Faktoren (LUC und non-LUC) für eine kommende Version 2026 angekündigt |
Ergänzend stellt das GHG Protocol mit dem Land Sector and Removals Standard und der begleitenden Guidance die methodische Grundlage bereit, nach der sich fossile Emissionen, biogene Emissionen und biogene Entnahmen sauber trennen lassen. Die Datenbanken liefern die Faktoren, der Standard liefert die Regeln für ihre Anwendung. Angaben zu Datenumfang oder Länderabdeckung sollten Sie im Zweifel direkt bei den Herausgebern prüfen, da sich die Datenbestände laufend ändern.
Warum ist die Datenlage bei FLAG so schwierig?
Die Datenlage bei FLAG ist aus drei Gründen anspruchsvoll. Erstens sind Lieferkettendaten zur Landnutzung oft lückenhaft oder schwer zugänglich, weil sie tief in vorgelagerten Stufen liegen, zu denen Unternehmen wenig direkten Kontakt haben. Zweitens erschweren unterschiedliche Emissionsfaktoren und Methoden die Vergleichbarkeit, sodass zwei Bilanzen für denselben Rohstoff deutlich abweichen können. Drittens müssen langfristige Landnutzungsänderungen kontinuierlich überwacht werden, weil sich Kohlenstoffbestände über Jahre verändern.
Ein praktikabler Ausweg beginnt mit einer Hotspot-Analyse der Scope-3-Bilanz. Sie zeigt, in welchen Rohstoffen der FLAG-Anteil am größten ist. Genau dort lohnt es sich, Primärdaten aufzubauen und die Lieferkette gezielt einzubinden, während für weniger relevante Positionen zunächst Sekundärdaten ausreichen.
FLAG-Emissionen in der Praxis erfassen
Eine belastbare FLAG-Bilanz setzt an drei Stellen an. Zuerst gilt es, den FLAG-Anteil innerhalb der Scope-3-Bilanz zu identifizieren, meist über eine Hotspot-Analyse. Danach werden passende Emissionsfaktoren und Datenbanken ausgewählt, die zu den relevanten Rohstoffen passen. Schließlich werden Primärdaten dort ausgebaut, wo der Hebel am größten ist, während für nachrangige Positionen Sekundärdaten genügen.
In der Praxis lässt sich der FLAG-Anteil oft aus einer bestehenden Bilanz herauslösen, statt eine neue Erhebung aufzusetzen. Eine softwaregestützte CCF- und Scope-3-Bilanzierung wie die von Global Changer kann landbasierte Emissionen aus vorhandenen Emissionsfaktoren separieren und als eigene Kategorie ausweisen. So entsteht die für ein FLAG-Ziel nötige Trennung zwischen FLAG- und Non-FLAG-Emissionen auf Basis der Daten, die ein Unternehmen bereits erhoben hat.
Häufig gestellte Fragen zu FLAG-Emissionen
Was bedeutet FLAG bei Emissionen?
FLAG steht für Forest, Land and Agriculture und bezeichnet Treibhausgase aus Forst-, Land- und Agrarwirtschaft. Erfasst werden Emissionen aus Landnutzungsänderung, etwa der Umwandlung von Wald in Ackerland, und aus der Landbewirtschaftung wie Viehhaltung und Düngung. FLAG-Emissionen werden getrennt von energie- und industriebedingten Emissionen bilanziert, weil sie einer anderen Reduktionslogik folgen und einen eigenen Absenkpfad benötigen.
Wie werden FLAG-Emissionen berechnet?
Die Berechnung folgt dem Prinzip Aktivitätsmenge multipliziert mit Emissionsfaktor. Drei Methoden stehen zur Wahl: Direktmessung über Bodenproben und Satellitendaten, ein modellbasierter Ansatz mit Emissionsfaktoren aus Datenbanken sowie hybride Verfahren. Erfasst werden die Kategorien Landnutzungsänderung und Landbewirtschaftung samt Entnahmen. Das Ergebnis wird in CO₂-Äquivalenten (CO₂e) ausgewiesen und getrennt vom Non-FLAG-Anteil dargestellt.
Wer muss FLAG-Emissionen bilanzieren?
Zwei Kriterien lösen die Pflicht aus. Betroffen sind Unternehmen in von der SBTi designierten FLAG-Sektoren wie Lebensmittel, Forst und Landwirtschaft. Zudem gilt: Machen FLAG-Emissionen mehr als 20 % der gesamten Scope-1-, -2- und -3-Emissionen aus, ist ein separates FLAG-Ziel verpflichtend, unabhängig von der Branche. Damit betrifft FLAG auch mittelständische Unternehmen mit landbasierten Rohstoffen in der Lieferkette.
Was ist der Unterschied zwischen FLAG- und Non-FLAG-Emissionen?
FLAG-Emissionen enden am Farm Gate und umfassen nur Landnutzungsänderung und landwirtschaftliche Tätigkeiten. Non-FLAG-Emissionen decken alles danach ab: Transport, Verarbeitung und Verpackung. Auch fossile und energiebezogene Emissionen, die die Produktion unterstützen, etwa Diesel für Landmaschinen, zählen zu Non-FLAG. Beide Arten werden getrennt bilanziert, damit sie mit den jeweils passenden Reduktionsmaßnahmen adressiert werden können.
Ab wann gilt der GHG Protocol Land Sector and Removals Standard?
Der LSR Standard v1.0 wurde am 30. Januar 2026 veröffentlicht und ist ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen wirksam, die nach dem Corporate Standard und dem Scope 3 Standard berichten. Die begleitende Guidance mit Formeln und Fallbeispielen folgte am 30. Juni 2026. Version 1.0 deckt Landwirtschaft und CO₂-Entnahme-Technologien ab, klammert den Forstsektor zunächst aus und wird 2030 überprüft.
Welche Datenbanken liefern FLAG-Emissionsfaktoren?
Etablierte Sekundärdatenquellen sind Ecoinvent als breite Ökobilanz-Datenbank, Agri-footprint mit Fokus auf Agrar- und Lebensmittelprozessen sowie das öffentliche AGRIBALYSE von ADEME und INRAE. Sie liefern generische Faktoren für landbasierte Rohstoffe. Primärdaten von Lieferant:innen oder eigener Fläche sollten dort ergänzt werden, wo der FLAG-Anteil hoch ist. Die methodische Grundlage für die Anwendung liefert der GHG Protocol LSR Standard.
Was ist das 20-%-Kriterium der SBTi?
Machen FLAG-Emissionen mehr als 20 % der gesamten Scope-1-, -2- und -3-Emissionen aus, muss ein Unternehmen im Rahmen der SBTi ein separates, wissenschaftsbasiertes FLAG-Ziel setzen. Dieses Ziel steht neben dem Energie- und Industrieziel und wird unabhängig davon erreicht. Das Kriterium sorgt dafür, dass Unternehmen mit hohem landbasiertem Fußabdruck ihre größten Emissionsquellen nicht ausklammern.
Was ist der Unterschied zwischen FLAG und LULUCF?
LULUCF beschreibt Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft im Rahmen nationaler Treibhausgasinventare nach IPCC. FLAG ist die Bilanzierung derselben Kohlenstoffflüsse auf Unternehmensebene mit eigenen Zielen und Methoden. Der Unterschied liegt in der Perspektive: LULUCF betrachtet Staaten, FLAG einzelne Organisationen. Beide hängen inhaltlich zusammen, doch nationale Inventardaten ersetzen keine unternehmenseigene FLAG-Bilanz mit ihren spezifischen Systemgrenzen.
Zählen CO₂-Entnahmen zur FLAG-Bilanz?
Ja, CO₂-Entnahmen dürfen im FLAG-Inventar angerechnet werden, wenn sie auf eigenem oder kontrolliertem Land erfolgen, verifiziert und langfristig überwacht sind. Sie werden getrennt von den Emissionen ausgewiesen und ersetzen keine Emissionsreduktion. Kommt es zu einer Umkehrbilanzierung, etwa durch Waldbrand oder Rodung, müssen zuvor gemeldete Bindungen wieder als Emissionen erfasst werden. Nur dauerhaft gesicherte Speicherung bleibt in der Bilanz erhalten.






