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CBAM: Carbon Border Adjustment Mechanism einfach erklärt – Ihr Leitfaden zum Klimaschutzinstrument

10. Mai 2024
Lesedauer: 8 Minuten

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein innovatives Instrument der Europäischen Union, das darauf abzielt, den Klimaschutz zu stärken und einen fairen Handel zu fördern. Eingeführt am 1. Oktober 2023, verlangt CBAM von Importeuren bestimmter Waren in die EU, dass sie Zertifikate für die CO2-Emissionen erwerben, die bei deren Herstellung entstanden sind. Dieser Mechanismus soll eine Gleichstellung der EU-Produzenten mit jenen aus Ländern sicherstellen, in denen möglicherweise weniger strenge Emissionsvorschriften gelten.

Um die Ziele des „Fit für 55“-Pakets zu erreichen – eine Reduzierung der CO2-Emissionen der EU um 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 – deckt der CBAM insbesondere Sektoren ab, die für ihre hohen Emissionen bekannt sind. Importeure müssen nun sowohl die Vorschriften als auch die Methoden für die Ermittlung und Berichterstattung der in ihren Produkten eingebetteten CO2-Emissionen beachten. Eine Übergangsphase bis 2025 dient dabei zur schrittweisen Einführung der neuen Anforderungen und zur Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung für die Unternehmen.

Key Takeaways

  • Der CBAM verpflichtet Importeure zum Erwerb von Emissionszertifikaten.
  • Er zielt auf einen gerechten Wettbewerb und die Einhaltung der Klimaziele ab.
  • Eine Übergangsphase erleichtert die Anpassung an die neuen Regeln.

Die Grundlagen von CBAM

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein klimapolitisches Instrument der Europäischen Union (EU), entwickelt, um den Klimawandel effektiv zu bekämpfen. CBAM zielt darauf ab, Gleichheit im internationalen Handel hinsichtlich der Kohlenstoffpreise herzustellen und das Risiko von Carbon Leakage zu mindern.

Carbon Leakage bezeichnet das Phänomen, bei dem Unternehmen Produktionsstandorte in Länder verlegen, die weniger strenge Emissionsvorschriften haben, um Kosten zu sparen. Dies untergräbt die Klimaschutzbemühungen der EU und erhöht global die Treibhausgasemissionen.

Um diesem entgegenzutreten, wird CBAM angewandt:

  • Zeitrahmen: Ab dem 1. Oktober 2023 wird CBAM schrittweise eingeführt.
  • Warenkategorien: Betroffen sind bestimmte kohlenstoffintensive Waren wie Zement, Aluminium und Stahl.
  • Funktionsweise: Importeure dieser Güter müssen Zertifikate kaufen, die den CO2-Preis widerspiegeln, den EU-Produzenten zahlen müssen.
  • Transparenz: Firmen müssen regelmäßig einen Bericht über die eingeführten Waren und den korrespondierenden Carbon Footprint erstatten.

CBAM ist ein wichtiges Instrument, um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu erreichen und ein klares Zeichen für die Ernsthaftigkeit der EU im Kampf gegen den Klimawandel zu setzen. Es schafft einen Anreiz für Nicht-EU-Produzenten, in emissionsarme Technologien zu investieren, wenn sie auf dem EU-Markt konkurrieren möchten.

Der Mechanismus reflektiert die Bemühungen der EU, einen fairen und stabilen Markt zu schaffen, der den Klimaschutz berücksichtigt und die globalen Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen unterstützt.

Ziele und Hintergründe des CBAM

Der Einsatz des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verfolgt primär das Ziel, Wettbewerbsgleichheit herzustellen und die EU-Klimaziele zu unterstützen. Es soll sicherstellen, dass die Importkosten für carbon-intensive Güter die gleichen Klimaschutz-Anforderungen widerspiegeln, wie sie für innerhalb der EU produzierte Ware gelten.

Vermeidung von Carbon Leakage

Carbon Leakage beschreibt das Phänomen, bei dem Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strikten Umweltauflagen verlagern, um höhere Kosten durch strenge Klimaschutzvorschriften zu umgehen. Dies führt zu einer Verlagerung von Emissionen statt ihrer Reduktion. Das CBAM zielt darauf ab, diesen unerwünschten Effekt zu verhindern, indem es Importeure bestimmter Produkte verpflichtet, einen CO2-Preis für die Emissionen zu zahlen, die bei der Herstellung außerhalb der EU entstanden sind. So soll das Risiko eines Carbon Leakage minimiert werden, wodurch eine Gleichstellung mit in der EU ansässigen Herstellern erreicht wird und die Integrität von Umweltschutzmaßnahmen gewahrt bleibt.

Unterstützung der EU-Emissionshandelssysteme

Das CBAM ergänzt das bereits bestehende EU-Emissionshandelssystem (ETS), indem es sicherstellt, dass Unternehmen außerhalb der EU ähnliche Kosten für CO2-Emissionen tragen müssen wie solche innerhalb der EU. Dieses Anpassungssystem kann dazu beitragen, die klimapolitische Effektivität des ETS zu erhöhen, da es Anreize für Unternehmen außerhalb der EU schafft, in eine niedrig-kohlenstoffintensive Wirtschaft zu investieren. Durch die Einbindung des CBAMs in die Klimaziel-Agenda der EU, insbesondere das „Fit for 55“-Paket, das eine Reduktion der Nettotreibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 vorsieht, wird die Notwendigkeit einer konsequenten Verringerung von Treibhausgasemissionen betont und die EU als Pionier im globalen Klimaschutz positioniert.

Funktionsweise des CBAM

Das Kernprinzip des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beruht darauf, dass Importeure für Emissionen, die bei der Produktion importierter Güter entstehen, Zertifikate erwerben müssen. Dies soll sicherstellen, dass die Klimapolitik der Europäischen Union effektiv umgesetzt wird und verhindert, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften verlagern.

Emissionshandel und CBAM-Zertifikate

Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, die den Emissionen entsprechen, welche bei der Herstellung der importierten Waren außerhalb der EU entstehen. Diese Zertifikate werden zu einem Preis erworben, der an die Preise des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) angelehnt ist. Direkte Emissionen der Produktion und indirekte Emissionen im Zusammenhang mit der erzeugten Elektrizität werden berücksichtigt.

Bemessung und Methodik

Die Bemessung der Emissionen erfolgt durch eine festgelegte Methodik, die den tatsächlichen Emissionsaufwand der produzierten Waren reflektieren soll. Sollten keine spezifischen Emissionsdaten verfügbar sein, kommen Default Reference Values zur Anwendung. Diese Standardreferenzwerte dienen als Schätzwerte für die durchschnittlichen Emissionen der jeweiligen Produktgruppe.

Überwachung und Berichterstattung

Die Überwachung und die Berichterstattung der Emissionen sind ein essenzieller Bestandteil des CBAM. Importeure sind durch die Regulation (EU) 2023/956 dazu verpflichtet, über die indirekten und direkten Emissionen ihrer importierten Waren genaue Buchführung zu halten und diese den Behörden zu melden. Die Einhaltung der Vorschriften wird überprüft und nicht konforme Unternehmen können sanktioniert werden.

Betroffene Sektoren und Güter

Die Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft vor allem energieintensive Industrien. Diese Regelung zielt darauf ab, die Carbon Leakage zu verhindern, indem sie direkte und indirekte Emissionen, die in importierten Gütern eingebettet sind, besteuert.

Eisen und Stahl

Eisen- und Stahlproduzenten sind wegen des energieintensiven Herstellungsprozesses von CBAM betroffen. Importeure dieser Materialien müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen, da die Treibhausgasemissionen, die bei der Produktion entstehen, besteuert werden. Dies gilt sowohl für direkte Emissionen, die bei der Herstellung anfallen, als auch für indirekte Emissionen aus der benötigten Elektrizität.

Zement

Im Zementsektor, der für die Herstellung des Bindemittels für Beton verantwortlich ist, findet eine signifikante Emission von Treibhausgasen statt. Deshalb fallen importierter Zement und damit zusammenhängende Produkte unter das CBAM, was zu höheren Kosten für Importeure führen kann, wenn die Emissionen nicht innerhalb der EU-Grenzen kompensiert werden.

Aluminium und Düngemittel

Aluminium und Düngemittel sind ebenfalls durch das CBAM adressiert. Die Energieintensität ihrer Produktionsprozesse und die damit verbundenen Emissionen bedeuten, dass für Importeure dieser Güter eine Anpassung an die CBAM-Vorschriften nötig ist. Sie müssen die Treibhausgasemissionen nachweisen und entsprechende Abgaben entrichten, die mit den Emissionen ihrer Produkte verbunden sind.

Elektrizität und Wasserstoff

Elektrizität und Wasserstoff sind in den CBAM einbezogen, da sie oft als Energieträger für industrielle Produktion dienen. Sofern diese Energieträger importiert werden und mit hohen Emissionen verbunden sind, werden sie durch CBAM-Bestimmungen erfasst. Für Industrien, die auf importierte Energie angewiesen sind, bedeutet dies eine verstärkte Überprüfung der Emissionsbilanz ihrer Lieferkette.

Internationale Dimension von CBAM

Die Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) durch die Europäische Union hat bedeutsame Auswirkungen auf globaler Ebene, insbesondere in Bezug auf internationale Handelsbeziehungen, das weltweite Emissionsniveau sowie die wirtschaftliche Entwicklung von Dritt- und Entwicklungsländern.

Globale Emissionsauswirkungen

CBAM zielt darauf ab, globale Emissionsreduktionen zu fördern, indem es Importeure dazu anhält, die Umweltstandards der EU zu beachten. Dies schafft einen Anreiz für Nicht-EU-Länder, ihre eigenen Kohlenstoffpreise zu erhöhen, um nicht benachteiligt zu werden. Die Europäische Kommission beabsichtigt, dass durch CBAM internationale Handelspartner motiviert werden, ähnliche Maßnahmen für den Klimaschutz zu ergreifen, um das Übereinkommen von Paris zu unterstützen und globale Emissionen effektiv zu senken.

Anpassung internationaler Handelsbeziehungen

CBAM wird voraussichtlich internationale Handelsbeziehungen modifizieren, indem es CO2-intensive Produkte mit einem Preis an der Grenze versieht, der den internen EU-Preis für CO2-Emissonen widerspiegelt. Daraus resultiert, dass sowohl EU-Unternehmen als auch internationale Wirtschaftsakteure sich auf neue Handelsmaßnahmen einstellen müssen, die von der EU vorgegeben sind. Dabei muss die Welt-Handelsorganisation (WTO) sicherstellen, dass CBAM mit internationalen Handelsregeln konform geht, insbesondere im Hinblick auf Nicht-Diskriminierung und Nationale Behandlung.

Folgen für Entwicklungsländer und Drittländer

Entwicklungsländer und Drittländer könnten von CBAM unterschiedlich betroffen sein. Einerseits könnte CBAM Druck auf diese Länder ausüben, ihre eigenen Umwelt- und Klimaschutzstandards zu erhöhen. Andererseits könnten gerade Entwicklungsländer mit begrenzten Ressourcen Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Damit diese Länder nicht benachteiligt werden, diskutiert die Europäische Kommission mögliche Unterstützungsmaßnahmen, um eine gerechte Transition zu fördern und die Handelsbeziehungen im Sinne von Fairness und Nachhaltigkeit zu gestalten.

Implementierung von CBAM in der EU

Die Implementierung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in der EU stellt einen entscheidenden Schritt im Rahmen des European Green Deal dar und zielt darauf ab, Fairness im internationalen Handel zu gewährleisten, während die Treibhausgasemissionen (GHG) effektiv reduziert werden. Dieses System reflektiert das Bestreben, EU-Industrien vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen und gleichzeitig die Einhaltung der EU ETS (Emissionshandelssystem)-Vorgaben sicherzustellen.

Rechtsvorschriften und europäische Gremien

Im Zuge der Einführung von CBAM wurden spezifische Gesetzgebungen verabschiedet, welche durch das Europäische Parlament und die zuständigen Gremien als Teil des Rechtsrahmens entwickelt wurden. Die Verordnung (EU) 2023/956 bildet dabei die legislativische Grundlage für CBAM, das seit dem 1. Oktober 2023 in einer Übergangsphase Gültigkeit besitzt. Diese Phase dient dazu, Unternehmen auf die vollständige Umsetzung und die damit verbundenen Reporting-Pflichten vorzubereiten, wobei die erste Berichtsperiode für EU-Importeure am 31. Januar 2024 endete.

Einbindung der Wirtschaft und Handelspartner

Die Wirtschaftsakteure, insbesondere EU-Importeure, sind wesentlich in die Umsetzung von CBAM involviert. Sie müssen sich an die neuen Vorgaben anpassen, um emissionsintensive Waren aus Drittländern korrekt zu melden. Hierbei ist die Relevanz des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu beachten, da Handelspartner und deren Industrien mit Blick auf CBAM reguliert werden, um eine faire Konkurrenz sicherzustellen. Es wird erwartet, dass die sukzessive Besteuerung bestimmter emissionsintensiver Waren ab 2026 zu einer Gleichbehandlung und zur Stärkung des Klimaschutzes beiträgt.

Übergangsphase und zukünftige Perspektiven

Die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) begann am 1. Oktober 2023 und soll eine progressive Implementierung bis zum 1. Januar 2026 gewährleisten. In dieser Phase sind Unternehmen mit umfangreichen Berichterstattungspflichten konfrontiert. Der erste CBAM-Bericht muss bis Ende Januar 2024 eingereicht werden.

Während der Übergangsphase erhalten betroffene Unternehmen kostenlose Zertifikate, sogenannte free allowances. Diese Anpassungsphase dient dazu, die Unternehmen schrittweise an das neue System heranzuführen und gleichzeitig das Hauptziel des CBAM – die Vermeidung von Carbon Leakage – nicht zu gefährden. Carbon Leakage bezeichnet die Verlagerung von CO₂-emissionsintensiver Produktion in Länder mit geringeren Umweltauflagen.

Das CBAM ist Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU, welches darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu senken und somit die Dekarbonisierung und Entwicklung hin zu einer Low-Carbon-Economy zu beschleunigen.

Ab dem 1. Januar 2026 endet die Übergangsphase. Ab diesem Zeitpunkt wird das CBAM vollständig in Kraft treten, und die kostenlosen Zuteilungen werden schrittweise reduziert. Es wird erwartet, dass der CBAM den Unternehmen hilft, sich an die Kosten externer CO₂-Preise anzupassen und einen Anreiz zur Dekarbonisierung der europäischen Industrie schafft.

Anforderungen und Pflichten für Importeure

Für Importeure in der EU, die unter die Regularien des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) fallen, besteht eine Verpflichtung zur Einhaltung klar definierter Richtlinien. Hierbei steht die konsequente Einhaltung dieser Vorschriften ebenso im Vordergrund, wie die transparente Berichterstattung über die im Rahmen des Handels emittierten CO2-Emissionen.

Compliance und Penale

Importeure sind verpflichtet, den CBAM-Verordnungen nachzukommen und CO2-Emissionen, die durch importierte Waren entstehen, genaustens zu überwachen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen können Strafen verhängt werden.

  • Einrichtung eines Compliance-Systems: Importeure müssen Mechanismen einführen, die sicherstellen, dass die berichteten Emissionsmengen korrekt sind.
  • Zahlung einer CO2-Gebühr: Für Emissionen, die nicht den EU-Standards entsprechen, ist eine Gebühr zu entrichten, die die Differenz zum EU CO2-Preis kompensiert.
StrafmaßnahmenBeschreibung
GeldstrafenBei Verstößen gegen die CBAM-Vorgaben werden finanzielle Sanktionen fällig.
Suspendierung der AutorisierungSchwerwiegende Verstöße können dazu führen, dass die Autorisierung für die Einfuhr von Waren vorläufig entzogen wird.

Transparente Berichterstattung

Eine entscheidende Anforderung an EU-Importeure und Anmelder ist die Schaffung einer klaren Berichterstattungsstruktur. Diese muss alle Transaktionen umfassen und detailliert darlegen, welche Emissionen mit den importierten Produkten verbunden sind.

  • Quartalsberichte: Importeure müssen vierteljährliche Berichte über die CO2-Emissionen ihrer importierten Waren vorlegen.
  • Nachweisführung: Dokumentation und transparente Kommunikation der errechneten Emissionswerte gegenüber den zuständigen EU-Behörden sind essentiell.
BerichtselementBeschreibung
Art der WareSpezifikation der importierten Warengruppen.
EmissionswerteGenauer Wert der freigesetzten Emissionen.
BerechnungsmethodikDarlegung der verwendeten Berechnungsmethoden.
GebührenberechnungErklärung der Grundlage für anfallende CO2-Gebühren.

Die penible Beachtung dieser Anforderungen stellt sicher, dass die EU ihre Klimaschutzziele erreichen kann, während gleichzeitig ein fairer Wettbewerb für EU-Unternehmen gewahrt bleibt.

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt werden gängige Fragen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beantwortet. Ziel ist, ein klares Verständnis für dieses Instrument zu schaffen, das zur Bekämpfung des Klimawandels von der Europäischen Union eingeführt wurde.

Was genau versteht man unter dem Carbon Border Adjustment Mechanism?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist ein regulatorisches Instrument der EU, das darauf abzielt, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. Dieses System soll faire Wettbewerbsbedingungen für inländische und importierte Produkte sicherstellen, indem es an der Grenze eine Ausgleichsabgabe auf kohlenstoffintensive Produkte erhebt.

Wie funktioniert die CBAM-Verordnung in der Praxis?

In der Praxis werden Importeure verpflichtet, Zertifikate zu kaufen, die den Kohlenstoffgehalt der importierten Waren repräsentieren. Diese Maßnahme soll die Einfuhr von Produkten, die in Ländern mit geringeren Umweltschutzstandards hergestellt werden, weniger attraktiv machen und so einen Anreiz für eine sauberere Produktion weltweit schaffen.

Welche Produkte sind vom Carbon Border Adjustment Mechanism betroffen?

Vom CBAM betroffen sind vor allem kohlenstoffintensive Produkte wie Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl und Elektrizität. Die spezifischen Produkte, die unter diese Regelung fallen, können sich im Laufe der Zeit anpassen, um die Effektivität des Mechanismus zu erhalten oder zu verbessern.

Wer muss die Vorgaben des CBAM erfüllen und wie wirkt sich das aus?

Die Vorgaben des CBAM müssen von Importeuren von relevanten Produkten in die Europäische Union erfüllt werden. Für diese Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Kosten für den Erwerb der erforderlichen CO2-Zertifikate, die den Emissionskosten der EU entsprechen sollen.

Auf welche Weise wird die CBAM-Berechnung durchgeführt?

Die Berechnung des CBAM erfolgt, indem der Kohlenstoffgehalt des importierten Produkts mit einem spezifischen CO2-Preis multipliziert wird. Dieser Preis wird in Anlehnung an die Preise im EU-Emissionshandelssystem festgelegt und reflektiert die Kosten der CO2-Emissionen.

Was beinhaltet die Berichtspflicht im Rahmen des CBAM?

Die Berichtspflicht erfordert, dass betroffene Unternehmen regelmäßige Berichte über die importierten Produkte und die entsprechenden CO2-Emissionen vorlegen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass die CBAM-Regelungen eingehalten werden.


*Wir verwenden für die einfachere Lesbarkeit die Bezeichnung CO2. Wir verstehen sie hier allerdings breiter, im Sinne von „CO2-Äquivalente“ bzw. CO2e. CO2e ist eine Metrik, die verwendet wird, um die Klimaauswirkungen aller Treibhausgase durch Umrechnung ihrer Emissionen in eine äquivalente Menge an Kohlendioxid umzurechnen. Dies basiert auf ihrem globalen Erwärmungspotential zu messen. In Diskussionen zur CO2-Reduktion in Unternehmen ist es grundsätzlich besser CO2e zu verwenden. Denn dies gibt ein umfassenderes Bild der Gesamtemissionen eines Unternehmens. Indem es nicht nur Kohlendioxid, sondern auch andere signifikante Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt.

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