CSRD Richtlinie: So verändert die Omnibus-Verordnung die Berichtspflicht
Yacin Bessas
6Min. reading time
Gesetze und Richtlinien


Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union (EU), um Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung zu verankern. Seit ihrer Einführung hat sie bereits viele Unternehmen beschäftigt. Unternehmen mussten neue Strukturen und Prozesse aufbauen, die Komplexität von Nachhaltigkeit durchdringen und sich mit den hohen Anforderungen der CSRD auseinandersetzen. Doch mit dem Omnibus-Paket vom Februar 2025 ändern sich die Spielregeln erneut. Die neuen Vorgaben entlasten viele Unternehmen in Bezug auf die Berichtspflicht – bringen aber auch neue Unsicherheiten mit sich.
Was heißt das konkret? Wer muss künftig noch berichten – und wann? Was entfällt, was bleibt, was kommt neu? In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick zur CSRD-Richtlinie, den geplanten Änderungen durch Omnibus 2025 und dem, was das für Unternehmen in der Praxis bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
CSRD-Berichtspflicht entfällt für rund 80 Prozent der Unternehmen durch Omnibus-Verordnung
Fristverschiebung um zwei Jahre
Was ist die CSRD-Richtlinie?
Die CSRD-Richtlinie ist die Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Ziel der CSRD ist es, Nachhaltigkeitsinformationen genauso verbindlich und standardisiert zu erfassen wie Finanzkennzahlen.
Seit dem 5. Januar 2023 ist die CSRD in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen zur systematischen Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG). Dabei steht das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit im Mittelpunkt: Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft berichten – als auch über Nachhaltigkeitsrisiken, die das eigene Geschäftsmodell betreffen.
Im Vergleich zur NFRD erweitert die CSRD den Anwendungsbereich massiv und führt erstmals verbindliche Berichtsvorgaben über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein.
ℹ️ Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der CSRD. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie diese strukturieren und unsere kostenlose Vorlage zur Wesentlichkeitsanalyse nutzen können.

CSRD: Wer ist betroffen – und ab wann?
Die ursprüngliche CSRD-Richtlinie sah eine schrittweise Einführung der Berichtspflicht in drei Wellen vor:
Welle 1 (ab 2025): Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen (kapitalmarktorientiert, >500 MA)
Welle 2 (ab 2026): Große Unternehmen mit mindestens zwei der folgenden Merkmale:
250 Mitarbeitende
25 Mio. Euro Bilanzsumme
50 Mio. Euro Umsatz
Welle 3 (ab 2027): Kapitalmarktorientierte KMU
Auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von über 150 Mio. Euro in der EU sollten ab 2028 berichtspflichtig werden, wenn sie mindestens eine Tochter in der EU betreiben.
Diese Struktur wurde durch die Omnibus-Verordnung 2025 jedoch grundlegend überarbeitet.
Die wichtigsten Neuerungen durch die Omnibus-Verordnung
Neue Schwellenwerte: Wer jetzt noch berichten muss
Mit dem Omnibus-Paket hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für die CSRD-Richtlinie deutlich angehoben. Künftig sind nur noch Unternehmen betroffen, die:
mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und
mindestens 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen
Dadurch reduziert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um rund 80 Prozent. Vor allem kleinere börsennotierte Unternehmen und größere KMU werden von dieser Änderung entlastet.
Zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten
Ein zentrales Element der Omnibus-Verordnung ist die sogenannte "Stop-the-clock"-Regelung. Sie verschiebt die Berichtsfristen der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre:
Große Unternehmen (ursprünglich ab 2026) berichten erst 2028
Kapitalmarktorientierte KMU (ursprünglich ab 2027) berichten erst 2028
Die Frist für Welle 1 bleibt unverändert. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen weiterhin ab 2025 berichten.
Vereinfachungen bei Berichtspflichten
Neben den zeitlichen Anpassungen bringt die Omnibus-Verordnung auch strukturelle Erleichterungen:
Sektorenspezifische ESRS-Standards entfallen vollständig
Reduktion der Datenpunkte um bis zu 70 Prozent
Mehr Fokus auf quantitative statt narrative Angaben
Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse mit Top-Down-Ansatz
Zudem sind bestimmte ESRS-Elemente künftig freiwillig – insbesondere für Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenwerte.
Änderungen bei der Prüfung und Assurance
Auch bei der externen Prüfung gibt es Erleichterungen:
Die Prüfung erfolgt weiterhin im Modus der Limited Assurance
Der geplante Übergang zur Reasonable Assurance ist gestrichen
Die Anforderungen an die Prüfplanung werden reduziert
Unternehmen müssen ihre Berichte zwar weiterhin extern prüfen lassen, können aber mit geringerem Aufwand und klareren Rahmenbedingungen rechnen.
CSRD in der Praxis: Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht
Trotz der Erleichterungen bleibt die CSRD-Richtlinie ein umfangreiches Berichtsinstrument. Unternehmen, die künftig berichtspflichtig sind, müssen eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen:
Berichtspflicht im Lagebericht (nicht separat)
Berücksichtigung aller zwölf ESRS-Standards
Darstellung der doppelten Wesentlichkeit mit klarer Methodik
Angabe qualitativer und quantitativer Kennzahlen zu ESG-Themen
Ziel- und Maßnahmenplanung (z. B. Dekarbonisierungsziele, Lieferkettenstrategie)
Die Berichtspflicht umfasst sowohl vergangenheitsbezogene als auch zukunftsgerichtete Informationen. Datenqualität, Datenverfügbarkeit und IT-Systeme spielen dabei eine entscheidende Rolle.
ℹ️ Welche Datenbasis sich für Ihre CSRD-Berichte eignet, erfahren Sie in unserem kostenlosen Emissionsfaktoren-Datenbank-Vergleich.

Der neue VSME-Standard: Was KMU jetzt wissen müssen
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht unter die Berichtspflicht der CSRD-Richtlinie fallen, hat die EU einen freiwilligen Berichtsrahmen angekündigt: den VSME-Standard (Voluntary Standard for SMEs).
Dieser Standard:
ist freiwillig, aber an den ESRS angelehnt
bietet eine vereinfachte Struktur für Nachhaltigkeitsberichte
erlaubt eine schrittweise Annäherung an die CSRD-Anforderungen
ist kompatibel mit Lieferkettenanforderungen großer Unternehmen
Besonders relevant ist der VSME-Standard für KMU, die Teil von Lieferketten großer Unternehmen sind. Denn auch wenn sie nicht direkt berichtspflichtig sind, müssen sie häufig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen.
Warum sich auch nicht-pflichtige Unternehmen mit der CSRD beschäftigen sollten
Viele Unternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen – vorerst. Trotzdem wird die CSRD auch sie betreffen. Große Geschäftspartner und Konzerne werden verstärkt ESG-Daten entlang ihrer Lieferkette einfordern. Wer dann vorbereitet ist, kann schneller reagieren und bleibt als Zulieferer relevant.
Hinzu kommt: Investoren, Banken und öffentliche Auftraggeber bewerten längst, wie gut ein Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken kennt und steuert. Frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, schafft Transparenz, reduziert Risiken und verschafft einen strategischen Vorsprung. Auch ohne Pflicht lohnt sich der Einstieg in CSRD-konformes Denken und Handeln.
CSRD, CSDDD und Lieferkette: Wie alles zusammenhängt
Die CSRD-Richtlinie steht nicht für sich allein. Sie ist eng mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und anderen EU-Initiativen verknüpft.
Während die CSRD auf Berichterstattung abzielt, verpflichtet die CSDDD zu konkreten Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette:
Identifikation und Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverstößen
Kontrollmechanismen und Audits entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Verpflichtung zu Korrekturmaßnahmen bei Verstößen
Die Omnibus-Verordnung präzisiert die Berichtsanforderungen zu diesen Pflichten. Unternehmen müssen künftig klar dokumentieren, wie sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllen – auch bei indirekten Zulieferern.
Damit steigt die Relevanz von Nachhaltigkeitsberichten auch für Unternehmen, die formal nicht berichtspflichtig sind.

Häufige Fragen zur CSRD-Richtlinie
Was ist die CSRD-Richtlinie und was regelt sie genau?
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Risiken verpflichtet. Sie ersetzt die frühere NFRD und schreibt die Anwendung einheitlicher Berichtsstandards (ESRS) vor.
Welche Unternehmen sind laut Omnibus-Verordnung künftig noch von der CSRD betroffen?
Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie über 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme. Kleinere Unternehmen sind von der Pflicht ausgenommen, können aber freiwillig berichten.
Was bringt die CSRD-Richtlinie Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind?
Sie hilft, Nachhaltigkeit systematisch zu denken und sich auf Anforderungen von Investoren, Kunden oder Banken vorzubereiten. Auch in der Lieferkette steigt der Druck zur ESG-Transparenz.
Wie unterscheiden sich CSRD und VSME?
Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard für KMU, während die CSRD eine verpflichtende Richtlinie für größere Unternehmen darstellt. Der VSME soll KMU eine vereinfachte Möglichkeit bieten, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten, während die CSRD eine umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen vorschreibt.
Wie unterscheiden sich ESRS und CSRD?
Die CSRD gibt den Rahmen für die Berichterstattung vor. Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) konkretisieren, wie und über welche Inhalte berichtet werden muss.
Welche Daten braucht man für eine CSRD-konforme Berichterstattung?
Unternehmen müssen qualitative und quantitative Daten zu Umwelt, Sozialem und Governance sammeln – inklusive strategischer Ziele, Risiken, Kennzahlen und Maßnahmen.
Wann sollten Unternehmen mit der Vorbereitung beginnen?
Am besten sofort, auch ohne Pflicht. Der Aufbau von Datenstrukturen und Verantwortlichkeiten braucht Zeit. Wer früh startet, sichert sich Flexibilität und Glaubwürdigkeit.
ℹ️ Dieser Artikel basiert auf dem Stand Juli 2025. Die finalen Regelungen zur Omnibus-Verordnung sind abhängig von der Verabschiedung durch das EU-Parlament und der nationalen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten.
Quellen (Zugriff: Juli 2025)
EMAS: CRSD-Omnibus – Neuerungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
https://www.emas.de/aktuelles/news/2025-02-crsd-omnibus
IHK Pfalz: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
https://www.ihk.de/pfalz/innovation-umwelt-und-existenzgruendung/energie-und-umwelt/umweltschutz/corporate-sustainability-reporting-directive-csrd--6029704
Morrison Foerster: EU Sustainability Reporting Unpacked: Latest Developments
https://www.mofo.com/resources/insights/250707-eu-sustainability-reporting-unpacked-latest-developments
EFRAG: Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-listed SMEs
https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-releases-the-voluntary-sustainability-reporting-standard-for-nonlisted-smes
CSR-Tools: CSRD einfach erklärt
https://csr-tools.com/csrd/
Europäischer Rat (Consilium): Finaler Beschluss zur Stop-the-Clock-Richtlinie
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/04/14/simplification-council-gives-final-green-light-on-the-stop-the-clock-mechanism-to-boost-eu-competitiveness-and-provide-legal-certainty-to-businesses/
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union (EU), um Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung zu verankern. Seit ihrer Einführung hat sie bereits viele Unternehmen beschäftigt. Unternehmen mussten neue Strukturen und Prozesse aufbauen, die Komplexität von Nachhaltigkeit durchdringen und sich mit den hohen Anforderungen der CSRD auseinandersetzen. Doch mit dem Omnibus-Paket vom Februar 2025 ändern sich die Spielregeln erneut. Die neuen Vorgaben entlasten viele Unternehmen in Bezug auf die Berichtspflicht – bringen aber auch neue Unsicherheiten mit sich.
Was heißt das konkret? Wer muss künftig noch berichten – und wann? Was entfällt, was bleibt, was kommt neu? In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick zur CSRD-Richtlinie, den geplanten Änderungen durch Omnibus 2025 und dem, was das für Unternehmen in der Praxis bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
CSRD-Berichtspflicht entfällt für rund 80 Prozent der Unternehmen durch Omnibus-Verordnung
Fristverschiebung um zwei Jahre
Was ist die CSRD-Richtlinie?
Die CSRD-Richtlinie ist die Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Ziel der CSRD ist es, Nachhaltigkeitsinformationen genauso verbindlich und standardisiert zu erfassen wie Finanzkennzahlen.
Seit dem 5. Januar 2023 ist die CSRD in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen zur systematischen Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG). Dabei steht das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit im Mittelpunkt: Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft berichten – als auch über Nachhaltigkeitsrisiken, die das eigene Geschäftsmodell betreffen.
Im Vergleich zur NFRD erweitert die CSRD den Anwendungsbereich massiv und führt erstmals verbindliche Berichtsvorgaben über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein.
ℹ️ Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der CSRD. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie diese strukturieren und unsere kostenlose Vorlage zur Wesentlichkeitsanalyse nutzen können.

CSRD: Wer ist betroffen – und ab wann?
Die ursprüngliche CSRD-Richtlinie sah eine schrittweise Einführung der Berichtspflicht in drei Wellen vor:
Welle 1 (ab 2025): Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen (kapitalmarktorientiert, >500 MA)
Welle 2 (ab 2026): Große Unternehmen mit mindestens zwei der folgenden Merkmale:
250 Mitarbeitende
25 Mio. Euro Bilanzsumme
50 Mio. Euro Umsatz
Welle 3 (ab 2027): Kapitalmarktorientierte KMU
Auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von über 150 Mio. Euro in der EU sollten ab 2028 berichtspflichtig werden, wenn sie mindestens eine Tochter in der EU betreiben.
Diese Struktur wurde durch die Omnibus-Verordnung 2025 jedoch grundlegend überarbeitet.
Die wichtigsten Neuerungen durch die Omnibus-Verordnung
Neue Schwellenwerte: Wer jetzt noch berichten muss
Mit dem Omnibus-Paket hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für die CSRD-Richtlinie deutlich angehoben. Künftig sind nur noch Unternehmen betroffen, die:
mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und
mindestens 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen
Dadurch reduziert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um rund 80 Prozent. Vor allem kleinere börsennotierte Unternehmen und größere KMU werden von dieser Änderung entlastet.
Zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten
Ein zentrales Element der Omnibus-Verordnung ist die sogenannte "Stop-the-clock"-Regelung. Sie verschiebt die Berichtsfristen der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre:
Große Unternehmen (ursprünglich ab 2026) berichten erst 2028
Kapitalmarktorientierte KMU (ursprünglich ab 2027) berichten erst 2028
Die Frist für Welle 1 bleibt unverändert. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen weiterhin ab 2025 berichten.
Vereinfachungen bei Berichtspflichten
Neben den zeitlichen Anpassungen bringt die Omnibus-Verordnung auch strukturelle Erleichterungen:
Sektorenspezifische ESRS-Standards entfallen vollständig
Reduktion der Datenpunkte um bis zu 70 Prozent
Mehr Fokus auf quantitative statt narrative Angaben
Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse mit Top-Down-Ansatz
Zudem sind bestimmte ESRS-Elemente künftig freiwillig – insbesondere für Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenwerte.
Änderungen bei der Prüfung und Assurance
Auch bei der externen Prüfung gibt es Erleichterungen:
Die Prüfung erfolgt weiterhin im Modus der Limited Assurance
Der geplante Übergang zur Reasonable Assurance ist gestrichen
Die Anforderungen an die Prüfplanung werden reduziert
Unternehmen müssen ihre Berichte zwar weiterhin extern prüfen lassen, können aber mit geringerem Aufwand und klareren Rahmenbedingungen rechnen.
CSRD in der Praxis: Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht
Trotz der Erleichterungen bleibt die CSRD-Richtlinie ein umfangreiches Berichtsinstrument. Unternehmen, die künftig berichtspflichtig sind, müssen eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen:
Berichtspflicht im Lagebericht (nicht separat)
Berücksichtigung aller zwölf ESRS-Standards
Darstellung der doppelten Wesentlichkeit mit klarer Methodik
Angabe qualitativer und quantitativer Kennzahlen zu ESG-Themen
Ziel- und Maßnahmenplanung (z. B. Dekarbonisierungsziele, Lieferkettenstrategie)
Die Berichtspflicht umfasst sowohl vergangenheitsbezogene als auch zukunftsgerichtete Informationen. Datenqualität, Datenverfügbarkeit und IT-Systeme spielen dabei eine entscheidende Rolle.
ℹ️ Welche Datenbasis sich für Ihre CSRD-Berichte eignet, erfahren Sie in unserem kostenlosen Emissionsfaktoren-Datenbank-Vergleich.

Der neue VSME-Standard: Was KMU jetzt wissen müssen
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht unter die Berichtspflicht der CSRD-Richtlinie fallen, hat die EU einen freiwilligen Berichtsrahmen angekündigt: den VSME-Standard (Voluntary Standard for SMEs).
Dieser Standard:
ist freiwillig, aber an den ESRS angelehnt
bietet eine vereinfachte Struktur für Nachhaltigkeitsberichte
erlaubt eine schrittweise Annäherung an die CSRD-Anforderungen
ist kompatibel mit Lieferkettenanforderungen großer Unternehmen
Besonders relevant ist der VSME-Standard für KMU, die Teil von Lieferketten großer Unternehmen sind. Denn auch wenn sie nicht direkt berichtspflichtig sind, müssen sie häufig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen.
Warum sich auch nicht-pflichtige Unternehmen mit der CSRD beschäftigen sollten
Viele Unternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen – vorerst. Trotzdem wird die CSRD auch sie betreffen. Große Geschäftspartner und Konzerne werden verstärkt ESG-Daten entlang ihrer Lieferkette einfordern. Wer dann vorbereitet ist, kann schneller reagieren und bleibt als Zulieferer relevant.
Hinzu kommt: Investoren, Banken und öffentliche Auftraggeber bewerten längst, wie gut ein Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken kennt und steuert. Frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, schafft Transparenz, reduziert Risiken und verschafft einen strategischen Vorsprung. Auch ohne Pflicht lohnt sich der Einstieg in CSRD-konformes Denken und Handeln.
CSRD, CSDDD und Lieferkette: Wie alles zusammenhängt
Die CSRD-Richtlinie steht nicht für sich allein. Sie ist eng mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und anderen EU-Initiativen verknüpft.
Während die CSRD auf Berichterstattung abzielt, verpflichtet die CSDDD zu konkreten Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette:
Identifikation und Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverstößen
Kontrollmechanismen und Audits entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Verpflichtung zu Korrekturmaßnahmen bei Verstößen
Die Omnibus-Verordnung präzisiert die Berichtsanforderungen zu diesen Pflichten. Unternehmen müssen künftig klar dokumentieren, wie sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllen – auch bei indirekten Zulieferern.
Damit steigt die Relevanz von Nachhaltigkeitsberichten auch für Unternehmen, die formal nicht berichtspflichtig sind.

Häufige Fragen zur CSRD-Richtlinie
Was ist die CSRD-Richtlinie und was regelt sie genau?
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Risiken verpflichtet. Sie ersetzt die frühere NFRD und schreibt die Anwendung einheitlicher Berichtsstandards (ESRS) vor.
Welche Unternehmen sind laut Omnibus-Verordnung künftig noch von der CSRD betroffen?
Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie über 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme. Kleinere Unternehmen sind von der Pflicht ausgenommen, können aber freiwillig berichten.
Was bringt die CSRD-Richtlinie Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind?
Sie hilft, Nachhaltigkeit systematisch zu denken und sich auf Anforderungen von Investoren, Kunden oder Banken vorzubereiten. Auch in der Lieferkette steigt der Druck zur ESG-Transparenz.
Wie unterscheiden sich CSRD und VSME?
Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard für KMU, während die CSRD eine verpflichtende Richtlinie für größere Unternehmen darstellt. Der VSME soll KMU eine vereinfachte Möglichkeit bieten, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten, während die CSRD eine umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen vorschreibt.
Wie unterscheiden sich ESRS und CSRD?
Die CSRD gibt den Rahmen für die Berichterstattung vor. Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) konkretisieren, wie und über welche Inhalte berichtet werden muss.
Welche Daten braucht man für eine CSRD-konforme Berichterstattung?
Unternehmen müssen qualitative und quantitative Daten zu Umwelt, Sozialem und Governance sammeln – inklusive strategischer Ziele, Risiken, Kennzahlen und Maßnahmen.
Wann sollten Unternehmen mit der Vorbereitung beginnen?
Am besten sofort, auch ohne Pflicht. Der Aufbau von Datenstrukturen und Verantwortlichkeiten braucht Zeit. Wer früh startet, sichert sich Flexibilität und Glaubwürdigkeit.
ℹ️ Dieser Artikel basiert auf dem Stand Juli 2025. Die finalen Regelungen zur Omnibus-Verordnung sind abhängig von der Verabschiedung durch das EU-Parlament und der nationalen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten.
Quellen (Zugriff: Juli 2025)
EMAS: CRSD-Omnibus – Neuerungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
https://www.emas.de/aktuelles/news/2025-02-crsd-omnibus
IHK Pfalz: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
https://www.ihk.de/pfalz/innovation-umwelt-und-existenzgruendung/energie-und-umwelt/umweltschutz/corporate-sustainability-reporting-directive-csrd--6029704
Morrison Foerster: EU Sustainability Reporting Unpacked: Latest Developments
https://www.mofo.com/resources/insights/250707-eu-sustainability-reporting-unpacked-latest-developments
EFRAG: Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-listed SMEs
https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-releases-the-voluntary-sustainability-reporting-standard-for-nonlisted-smes
CSR-Tools: CSRD einfach erklärt
https://csr-tools.com/csrd/
Europäischer Rat (Consilium): Finaler Beschluss zur Stop-the-Clock-Richtlinie
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/04/14/simplification-council-gives-final-green-light-on-the-stop-the-clock-mechanism-to-boost-eu-competitiveness-and-provide-legal-certainty-to-businesses/