Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD): Entmystifiziert

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in der Europäischen Union. Wir geben Ihnen einen Überblick über die CSRD-Richtlinie und deren Bedeutung für Unternehmen. Besteht eine CSRD-Meldepflicht für Ihr Unternehmen? Wie wird die CSRD-Richtlinie die Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens ankurbeln? Lassen Sie uns zusammen das Thema entmystifizieren.
- Einführung CSRD: Ein kurzer Überblick
- Die CSRD-Richtlinie verstehen
- CSRD-Zeitleiste und Zeitplan
- CSRD-Meldepflicht
- Die Auswirkungen der CSRD in der EU
- Die Zukunft der CSRD und der Nachhaltigkeit in Unternehmen
Einführung CSRD: Ein kurzer Überblick
Was ist CSRD?
CSRD ist die Abkürzung von Corporate Sustainability Reporting Directive, und bedeutet übersetzt Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Nach der Überprüfung der NFRD-Konsultation (Non-Financial Reporting Directive) im Juni 2020, hat die Europäische Kommission am 21. April 2021 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verabschiedet. Dieser Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, die Qualität und den Umfang der Nachhaltigkeits-/ESG-Berichterstattung in der gesamten Europäischen Union zu verbessern. Die Verabschiedung der CSRD ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf die ESG-Berichterstattung: die vorgeschlagenen Änderungen könnten erhebliche regulatorische Reformen im Bereich der ESG-Berichterstattung bewirken.
Ein Hauptziel der CSRD ist, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu standardisieren und zu vereinfachen. Derzeit stehen viele Unternehmen unter dem Druck, eine Vielzahl unterschiedlicher Standards und Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einhalten zu müssen. Mit der EU-CSRD sollen diese in einem einzigen ESG-Bericht konsolidiert werden, der den Anforderungen der EU-Regulierungsbehörden, der Investoren und anderer Stakeholder gerecht wird.
Warum wurde die CSRD eingeführt?
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist eine Änderung der im Jahre 2014 veröffentlichten „Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung“ (Englisch: Non-Financial Reporting Directive). Dieser Rechtsakt wurde von der Europäischen Kommission eingeführt, um Regeln für die Offenlegung von nichtfinanziellen und Diversitätsinformationen durch bestimmte große Unternehmen zu schaffen.
Die Notwendigkeit einer Änderung wurde deutlich, weil unzureichende Informationen dazu führen, dass es an einem zuverlässigen Überblick über nachhaltigkeitsbezogene Risiken mangelt, den Investoren dringend benötigen. Außerdem wurden einige Probleme bei der Qualität der Berichterstattung festgestellt.

Die CSRD-Richtlinie verstehen
CSRD-Berichte müssen Kommentare des Managements und folgende Daten über die Unternehmen enthalten:
Umweltaspekte:
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- Wasser- und Meeresressourcen
- Kreislaufwirtschaft und Verringerung der Umweltverschmutzung
- Biologische Vielfalt und Erhalt von Ökosystemen
Soziale Aspekte:
- Chancengleichheit, einschließlich Gleichstellung der Geschlechter und gerechte Entlohnung
- Sichere und anpassungsfähige Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Achtung der Menschenrechte, demokratischer Grundsätze und internationaler Standards
Aspekte der Unternehmensführung:
- Nachhaltigkeitsaspekte und Zusammensetzung der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane
- Unternehmensethik, -kultur und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
- Politisches Engagement und Management der Beziehungen zu Geschäftspartnern
- Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, einschließlich des Berichtswesens.
Doppelte Wesentlichkeit
Besonders interessant bei der Novellierung des NFRD war die Einführung des Konzepts der „Doppelten Wesentlichkeit“.
Was bedeutet das Konzept der doppelten Wesentlichkeit? Kurz gefasst: Mit der Einführung dieses Konzepts müssen Unternehmen nicht nur Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen liefern, die ihr Unternehmen betreffen, sondern auch dazu, wie sich das Unternehmen auf die Gemeinschaft und die Umwelt auswirkt. Dies bedeutet eine erhebliche Verschiebung im Berichterstattungsprozess.
Klimabezogene Risiken und Chancen
Das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ ist eng mit den Nachhaltigkeitsrisiken (einschließlich des Klimawandels) verbunden, die die Unternehmen betreffen, und vor allem mit den Auswirkungen, die Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt haben.

CSRD-Berichterstattung: Was muss berichtet werden?
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erweitert die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und gilt für alle großen EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind. Diese Unternehmen müssen tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette offenlegen, die Rolle von Vorständen und Aufsichtsräten in Nachhaltigkeitsfragen beschreiben, zeitlich begrenzte Ziele in Nachhaltigkeitsfragen offenlegen und über die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele berichten.
Außerdem müssen sie sowohl die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Nachhaltigkeitsfragen als auch Nachhaltigkeitsfragen, die das Unternehmen betreffen, bewerten und darüber berichten und eine begrenzte Zusicherung eines Abschlussprüfers für die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen einholen.
Die Schritte der CSRD-Berichterstattung sind wie folgt:
1. Einen Bericht vorbereiten und einreichen
2. Die erforderlichen Informationen verfolgen und offenlegen: Die CSRD-Berichte müssen Kommentare des Managements und Daten zu den ökologischen, sozialen und Governance-Bemühungen eines Unternehmens enthalten.
3. Digitale Daten und Kennzeichnung: Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte im XHTML-Format gemäß den ESEF-Verordnungen und der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie erstellen. Sie sollten dann ein digitales Kategorisierungssystem verwenden, das in der CSRD-Verordnung beschrieben ist, um ihre Nachhaltigkeitsinformationen zu „kennzeichnen“.
4. Sicherstellung durch Dritte: Die Berichterstattung muss von einem akkreditierten unabhängigen Prüfer oder Zertifizierer zertifiziert werden. Um die Einhaltung der Berichterstattungsvorschriften zu gewährleisten, muss ein unabhängiger Prüfer oder Zertifizierer sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsinformationen den von der EU angenommenen Zertifizierungsstandards entsprechen. Auch außereuropäische Unternehmen müssen ihre Berichterstattung entweder durch einen europäischen Prüfer oder einen in einem Drittland ansässigen Prüfer zertifizieren lassen.

CSRD-Zeitleiste und Zeitplan
Wichtige Daten im Zeitplan der CSRD
Ab 2025 wird die neue CSRD in Kraft treten und die derzeit geltende NFRD ersetzen. Mit der CSRD schafft die Europäische Kommission zum ersten Mal einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Daten.
Die Anwendung der Verordnung wird in vier Stufen erfolgen:
- Berichterstattung im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen;
- Berichterstattung im Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht dem NFRD unterliegen;
- Berichterstattung im Jahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026 für gelistete KMU (außer Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und captive Versicherungsunternehmen;
- Berichterstattung im Jahr 2029 ab dem Geschäftsjahr 2028 für Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von über 150 Millionen in der EU, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
Die Rechnungslegungsrichtlinie definiert und differenziert die Unternehmen in Kategorien, sie legt drei Schwellenwerte fest, von denen zwei nicht überschritten werden dürfen:
Unternehmenstyp | Bilanz | Nettoumsatz | Mitarbeitende |
---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | € 350.000 | € 700.000 | 10 |
Kleinunternehmen | € 4 Millionen | € 8 Millionen | 50 |
Mittelgroße Unternehmen | € 20 Millionen | € 40 Millionen | 250 |
Großunternehmen | € 20 Millionen | € 40 Millionen | 250 |
Seit wann gilt die CSRD?
Ende 2022 hat die Europäische Kommission die CSRD verabschiedet. Ab 2025 wird die CSRD in Kraft treten und die derzeit geltende NFRD ersetzen. Mit dieser neuen Verordnung wird ein einheitlicher Rahmen für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Daten geschaffen, eine Premiere für die Europäische Kommission.
CSRD-Meldepflicht
Wer ist nach der CSRD meldepflichtig?
Unternehmen mit einem Nettoumsatz von ≥ 40 Millionen Euro, Vermögenswerten von ≥ 20 Millionen Euro oder ≥ 250 Beschäftigten müssen die CSRD einhalten. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR in der EU müssen ebenfalls der CSRD nachkommen.
Die Auswirkungen der CSRD in der EU
Wie die CSRD die Nachhaltigkeit von Unternehmen in der EU verbessert
Die CSRD verlangt auch, dass die von den Unternehmen vorgelegten Informationen mit den EU-Vorschriften übereinstimmen, wie z. B. der EU-Taxonomie und der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen (SFDR), einer Reihe von EU-Vorschriften, die darauf abzielen, Nachhaltigkeitsprofile von Fonds für Endanleger leichter verständlich zu machen.

Die Zukunft der CSRD und der Nachhaltigkeit in Unternehmen
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird die ESG-Berichtslandschaft in der Europäischen Union erheblich verändern. Die neue Richtlinie wird Art und Umfang der Nachhaltigkeits-/ESG-Berichterstattung stärken und Regeln für die Offenlegung von nichtfinanziellen und Diversitätsinformationen durch bestimmte große Unternehmen festlegen.

Es wird erwartet, dass die CSRD die Nachhaltigkeit von Unternehmen in der EU verbessern wird, da sie vorschreibt, dass die gemeldeten Informationen mit den EU-Vorschriften, wie der EU-Taxonomie und der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen (SFDR), übereinstimmen müssen. Mit der neuen Verordnung wird ein einheitlicher Rahmen für die Berichterstattung über nicht-finanzielle Daten geschaffen – eine Premiere für die Europäische Kommission. Das in der CSRD enthaltene Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ stellt einen bedeutenden Wandel im Berichterstattungsprozess dar, da die Unternehmen nicht nur Informationen über Nachhaltigkeitsthemen, die ihr Unternehmen betreffen, bereitstellen müssen, sondern auch darüber, wie sich das Unternehmen auf die Gemeinschaft und die Umwelt auswirkt.
Insgesamt wird die CSRD einen bedeutenden Einfluss auf die unternehmerische Nachhaltigkeit in der EU haben, da die neuen Anforderungen an die Berichterstattung und die Transparenz die Unternehmen zu nachhaltigeren Praktiken bewegen dürften. Die Unternehmen müssen bei ihrer Berichterstattung proaktiv vorgehen und sicherstellen, dass die Anforderungen der neuen Richtlinie erfüllt werden, um der steigenden Nachfrage nach Nachhaltigkeitsberichten und ESG-Investitionen gerecht zu werden.

FAQ
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist ein Legislativvorschlag, der darauf abzielt, Art und Umfang der Nachhaltigkeits-/ESG-Berichterstattung in der Europäischen Union zu verbessern. Das Hauptziel der CSRD ist die Förderung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Ab 2025 wird die CSRD in Kraft treten und die derzeit geltende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ersetzen.
Unternehmen mit einem Nettoumsatz von ≥ 40 Millionen Euro, Vermögenswerten von ≥ 20 Millionen Euro oder ≥ 250 Beschäftigten müssen die CSRD einhalten. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Mio. EUR in der EU müssen die CSRD ebenfalls einhalten.
*Wir verwenden für die einfachere Lesbarkeit die Bezeichnung CO2. Wir verstehen sie hier allerdings breiter, im Sinne von „CO2-Äquivalente“ bzw. CO2e. CO2e ist eine Metrik, die verwendet wird, um die Klimaauswirkungen aller Treibhausgase durch Umrechnung ihrer Emissionen in eine äquivalente Menge an Kohlendioxid basierend auf ihrem globalen Erwärmungspotential zu messen. In Diskussionen zur CO2-Reduktion in Unternehmen ist es grundsätzlich besser CO2e zu verwenden, weil es ein umfassenderes Bild der Gesamtemissionen eines Unternehmens bietet, indem es nicht nur Kohlendioxid, sondern auch andere signifikante Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt.
Quellen:
- European Commission. (2021). Proposal for a Corporate Sustainability Reporting Directive. EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52021PC0189
- European Commission. (2022, June 21). New rules on sustainability disclosure: provisional agreement between Council and European Parliament. Council of the European Union – Consilium. https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2022/06/21/new-rules-on-sustainability-disclosure-provisional-agreement-between-council-and-european-parliament/
- European Parliament. (2022, June 20). New social and environmental reporting rules for large companies. News – European Parliament. https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20220620IPR33413/new-social-and-environmental-reporting-rules-for-large-companies
- NatureOffice. (2022). CSR-Directive: What You Need to Know. NatureOffice. https://www.natureoffice.com/_Resources/Persistent/c97322298f63172197ae06c1f97b831feb9c5e1d/Kundeninfo_CSRD_20221124.pdf
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